HSK-Entscheidungen werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Beschlüsse des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK), die aus den Namenslisten der Richter der ordentlichen Gerichte, der Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte sowie der Verwaltungsrichter bestehen, die ihre Amtszeit auf verschiedenen Ebenen beendet haben, wurden im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Entscheidungen des HSK umfassten Listen derjenigen, die ihre Beförderungsperiode in ihrer aktuellen Position bis Ende August 2025 abgeschlossen hatten.
Wer seine Periode beendet hat, aber seinen Namen nicht auf der Liste findet, kann innerhalb von 30 Tagen einen schriftlichen Antrag an die HSK stellen.
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