Anwaltskosten gestiegen! Hier die Anwaltskosten für 2025-2026.

Der neue Gebührenkatalog des Verbandes türkischer Anwaltskammern wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Es wurde bekannt gegeben, dass die Anwaltskosten in unterschiedlichem Umfang erhöht wurden. Die neuen Gebühren wurden im Amtsblatt veröffentlicht.
Gemäß dem neuen Tarif beträgt die Gebühr für eine mündliche Beratung in der Anwaltskanzlei 3.500 TL pro Stunde, 1.500 TL für jede weitere Stunde, 4.500 TL für das Verfassen von Anträgen, Mitteilungen, Warnungen und Protesten aller Art, 24.000 TL für die Erstellung von Satzungen, Verordnungen, Testamenten und Stiftungsurkunden sowie 6.000 TL für die Erstellung von Mietverträgen.
Die Gebühr für Fälle im Zusammenhang mit Ratenzahlungen oder Zinsanpassungen vor Verbrauchergerichten beträgt 14.000 TL, für Fälle vor Finanzgerichten 15.000 TL und für Fälle und Verfahren vor Finanzgerichten 18.000 TL ohne mündliche Verhandlung und 36.000 TL mit mündlicher Verhandlung. Gemäß der neuen Gebührenordnung wurde die Gebühr für Vertragsanwälte, die von Aktiengesellschaften beauftragt werden müssen, von 15.800 TL auf 32.000 TL erhöht.
Die Gerichtsgebühren an den Zivilgerichten wurden von 10.700 TL auf 18.000 TL erhöht. Die neue Gebühr für Verfahren vor dem Strafgericht beträgt 13.500 TL. Die neue Gebühr für Verfahren vor den Gerichten erster Instanz beträgt 30.000 TL.
Verfahren im Zusammenhang mit der GeburtDie Gebühren für Verfahren vor Oberlandesgerichten und Jugendgerichten wurden um 61 Prozent auf 48.000 Türkische Lira erhöht. Die Anwaltsgebühr für Einsprüche gegen die Vollstreckung von Urteilen und einstweiligen Verfügungen bezüglich der Herausgabe von Kindern und der Regelung des Umgangsrechts beträgt nun 12.000 Türkische Lira. Für Verfahren vor Landgerichten und Landverwaltungsgerichten beträgt die Gebühr 25.000 Türkische Lira in erster Instanz und 16.000 Türkische Lira in Berufungsverfahren.
Die neuen Gebühren lauten wie folgt:In schweren Strafsachen: 65.000 TL. In Fällen vor Gerichten erster Instanz: 45.000 TL. In Zivilsachen: 30.000 TL. In Verbrauchersachen: 22.500 TL. In Vollstreckungsverfahren: 9.000 TL. In Räumungsverfahren: 20.000 TL. In Verwaltungs- und Steuersachen: 30.000 TL. Darüber hinaus wurde das monatliche Honorar für Vertragsanwälte, die in Unternehmen angestellt werden müssen, auf 45.000 TL erhöht, und das Honorar für Anwälte, die in Baugenossenschaften tätig sind, wurde auf 27.000 TL erhöht.



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