Das Gesundheitsministerium hat das Verfahren zur Feststellung der Schwere von Gesundheitsschäden aktualisiert

Die noch immer gültige Verordnung besagt, dass, wenn eine Person infolge des verursachten Schadens den Verlust des Sehvermögens, der Sprache, des Gehörs oder eines Organs (Verlust seiner Funktionen), einen Schwangerschaftsabbruch, eine psychische Störung, Drogenabhängigkeit/Toxikomanie oder eine dauerhafte Entstellung des Gesichts erleidet, der Schweregrad gemäß Absatz 6 bestimmt wird. In diesem Absatz der Verordnung heißt es: „Schäden in Form von Abschürfungen, Prellungen, Wunden, die keine kurzfristigen Gesundheitsprobleme oder einen geringfügigen dauerhaften Verlust der allgemeinen Arbeitsfähigkeit zur Folge haben, werden als Schäden bewertet, die keine Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit verursachen.“
Nach Inkrafttreten der aktualisierten Verordnung wird die Schwere der Gesundheitsschäden bei solchen Folgen gemäß Absatz 5 bestimmt. Dabei werden die Gesundheitsschäden nach Schweregrad (schwerer Gesundheitsschaden, mittelschwerer Gesundheitsschaden und leichter Gesundheitsschaden) klassifiziert. Zu den schweren Gesundheitsschäden zählen somit verschiedene intrakraniale Verletzungen, penetrierende Wunden, Frakturen (z. B. des Zungenbeins, des Kehlkopfknorpels, der Halswirbelsäule und anderer), Verrenkungen, thermische, chemische, elektrische oder Strahlenverbrennungen, Erfrierungen, schwerer Schock und Koma jeglichen Grades.
Als mittelschwere Gesundheitsschäden gelten Folgen einer langfristigen Gesundheitsstörung oder einer erheblichen dauerhaften Beeinträchtigung der allgemeinen Arbeitsfähigkeit um weniger als ein Drittel. Als leichte Gesundheitsschäden gelten Folgen wie eine kurzfristige Gesundheitsstörung oder eine geringfügige dauerhafte Beeinträchtigung der allgemeinen Arbeitsfähigkeit.
In der Tabelle mit den Prozentsätzen für den dauerhaften Verlust der allgemeinen Arbeitsfähigkeit wird nun vermerkt, dass eine der Folgen einer Funktionsstörung des Unterarms eine starke Bewegungseinschränkung im Hand- oder Ellenbogengelenk ist. Das Gesundheitsministerium hat entschieden, dass ab September 2025 das Vorhandensein beider Einschränkungen auf diese Art von Störung hinweist.
Das Gesundheitsministerium hat das Verfahren zur Feststellung der Schwere von Gesundheitsschäden zuletzt im Juni 2025 geändert . Die wesentlichen Änderungen sind: Gesundheitsschäden durch medizinische Eingriffe können nun auch dann erfasst werden, wenn ein „Behandlungsfehler“ vorliegt. Im neuen Dokument wurde der Begriff durch „Mangel“ in der medizinischen Versorgung ersetzt. Eine separate Klausel beschreibt auch Komplikationen nach medizinischen Eingriffen, wobei der spezifische Mangel in der medizinischen Versorgung des Patienten berücksichtigt wird. Die Verordnung gilt ebenfalls von September 2025 bis September 2031.
Das russische Gesundheitsministerium legte im November 2023 ein ähnliches Dokument zur öffentlichen Diskussion vor. Damals wies die Abteilung auf die Notwendigkeit einer Aktualisierung der Bestimmungen hin, da die aktuelle Fassung der Verordnung veraltet sei. Das neue Verfahren sollte am 1. September 2024 in Kraft treten, wurde jedoch nie verabschiedet.
vademec