Die Spanier verwiesen auf Regel 31.14. Er ist entscheidend für Wojciech Szęsny
Artikel 31, Punkt 14 regelt direkt, wie Vereine im Falle einer schweren Verletzung einen Torhüter ersetzen können. Genau diese Regelung machte sich der FC Barcelona zunutze, als er Wojciech Szczęsny verpflichtete und ihn anstelle von Marc-Andre ter Stegen in den Kader aufnahm.
„Wenn ein Verein aufgrund einer langfristigen Verletzung oder Krankheit nicht auf die Dienste von mindestens zwei Torhütern zählen kann, die auf Liste A eingetragen sind, kann er den betreffenden Torhüter vorübergehend ersetzen und jederzeit während der Saison einen neuen registrieren. Eine Verletzung oder Krankheit gilt als langfristig, wenn sie ab dem Tag, an dem die Verletzung oder Krankheit aufgetreten ist, mindestens 30 Tage andauert. Wenn der Torhüter vor dem Ende dieses Spiels des 30-tägigen Zeitraums wieder gesund ist, muss der Spieler jedoch bis zum Ende dieses Zeitraums von Liste A ausgeschlossen bleiben“, heißt es in den Bestimmungen auf der UEFA-Website.
Wird Marc-André ter Stegen wieder in Aktion treten? Das könnte Wojciech Szczęsny in Schwierigkeiten bringenDoch nun stellt sich eine andere Frage. Ter Stegen zog sich im September einen Riss der Patellasehne zu, der ihn zunächst für den Rest der Saison außer Gefecht setzen sollte. Es zeigt sich jedoch, dass seine Genesung reibungslos verläuft und der deutsche Torhüter bereits wieder mit dem individuellen Training auf dem Platz begonnen hat. Spanische Journalisten geben an , dass das Ziel des Torhüters darin besteht, bis Ende April wieder vollständig fit zu sein und in dieser Saison mindestens ein Spiel zu bestreiten. Das Finale der Champions League ist für den 31. Mai geplant und „Sport“ fragt sich, ob ter Stegen bei dieser Ausgabe des Wettbewerbs spielen kann.
Auf dem Papier ist dies durchaus möglich. Der Geschädigte in einer solchen Situation wäre jedoch Wojciech Szczęsny. „Wenn ein verletzter oder kranker Torhüter spielfähig ist, kann er auf seine Ersatzposition zurückkehren. Die Rückkehr des ersten Torhüters muss der UEFA-Administration 24 Stunden vor dem nächsten Spiel, in dem der ursprüngliche Torhüter spielfähig ist, gemeldet werden“, heißt es in Regel 31.14 weiter.
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