Mindestlohn-Zwischenerhöhung Juli 2025: Kommt es zu einer Zwischenerhöhung des Mindestlohns? Minister Işıkhan gab bekannt


Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, erklärte: „Wir müssen die Kaufkraft unserer Bürger schützen. Wir erwarten einen Rückgang der Inflation, aber sollte es zu einem Rückschlag kommen, könnte im Juli eine vorläufige Erhöhung auf der Tagesordnung stehen.“ Sollte es zu keiner zwischenzeitlichen Erhöhung des Mindestlohns kommen, erfolgt die nächste Erhöhung im Jahr 2026. Bis April 2025 sank die jährliche Inflation auf 37,86 %. Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass die Mindestlohnerhöhung im ersten Monat des Jahres 2026 erfolgen wird.

Der Mindestlohn wurde auf 22.104,67 TL netto und 26.005,50 TL brutto festgelegt und zum 1. Januar 2025 um 30 Prozent erhöht. Dieser Betrag stellt eine deutliche Erhöhung gegenüber dem Nettomindestlohn von 17.002 TL im Jahr 2024 dar. Ob der Mindestlohn im Juli 2025 erhöht wird, kann sich je nach Inflationsdaten und wirtschaftlicher Lage ändern. Mit Beginn des Jahres 2025 wurde der Mindestlohn um 30 Prozent erhöht. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Nettomindestlohn 22.104,67 TL, während der Bruttobetrag auf 26.005,50 TL festgelegt wird. Diese Erhöhung stellt eine bemerkenswerte Steigerung gegenüber dem im Jahr 2024 eingeführten Nettomindestlohn von 17.002 TL dar. Ob es im Juli 2025 zu einer weiteren Erhöhung kommt, wird sich anhand der Inflationsraten und Konjunkturindikatoren im ersten Halbjahr zeigen.

Die Beamten- und Pensionsgehälter werden jährlich entsprechend der Inflation neu festgesetzt. Auch die Inflation wird bei der Festlegung des Mindestlohns indirekt berücksichtigt. In seiner jüngsten Erklärung erklärte Präsident Erdoğan, dass die jährliche Inflation seit elf Monaten ununterbrochen sinke.
ntv