Ani Lorak informierte den Föderalen Steuerdienst über den Erhalt der russischen Staatsbürgerschaft

Sängerin Ani Lorak informierte den Föderalen Steuerdienst Russlands über den Erhalt der russischen Staatsbürgerschaft

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Laut RIA Novosti vorliegenden Rechtsdokumenten hat die Sängerin Ani Lorak dem Föderalen Steuerdienst Russlands mitgeteilt, dass sie die russische Staatsbürgerschaft erhalten hat.
Zuvor hatte eine der Sängerin nahestehende Quelle gegenüber RIA Novosti mitgeteilt, dass Lorak (richtiger Name: Karolina Kuek) am 9. Juni einen russischen Pass erhalten habe.
Der entsprechende Antrag wurde am 30. Juni beim Finanzamt eingereicht, am 6. Juli erfolgten die offiziellen Änderungen, wie aus Dokumenten hervorgeht.
Zuvor wurde berichtet, dass Ani Lorak die russische Staatsbürgerschaft erhalten habe. Ihr Reisepass sei am 9. Juni 2025 ausgestellt worden, teilte eine der Künstlerin nahestehende Quelle mit. Es wird klargestellt, dass die Sängerin im Reisepass ihren richtigen Namen – Karolina – behielt.
Hinzu kommt, dass der Abgeordnete der Staatsduma, Witali Milonow, bereits 2016 seine Bereitschaft zum Ausdruck brachte, Lorak bei der Erlangung eines russischen Passes zu unterstützen, der Vertreter der Sängerin damals jedoch behauptete, sie habe nicht vor, ihre Staatsbürgerschaft zu ändern.
Ani Lorak, gebürtig aus der Region Czernowitz, wurde 2008 der Titel Volkskünstlerin der Ukraine verliehen. Nach den Ereignissen des Jahres 2014 gab sie keine Konzerte mehr in ihrer Heimat und lebte dauerhaft in Russland, wo sie während ihrer russischen Schaffensperiode zahlreiche professionelle Auszeichnungen gewann, darunter das Goldene Grammophon und den Titel der Preisträgerin des Festivals „Lied des Jahres“.
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