Flugverspätung oder Flugausfall wegen Drohnenbelästigung? Sie erhalten keine Entschädigung.

Kopenhagen in Dänemark, Oslo in Norwegen, Aalborg in Dänemark und erst letzte Nacht München in Deutschland. Drohnen legten den Flugverkehr an diesen Flughäfen vorübergehend lahm.
Außergewöhnliche UmständeDies ist besonders unangenehm für Passagiere, die zu oder von einem solchen Flughafen fliegen. Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Denn es handele sich um „außergewöhnliche Umstände, die nicht hätten vermieden werden können“. Und wenn die Fluggesellschaft „alle angemessenen Maßnahmen“ ergriffen habe, um Unannehmlichkeiten für die Passagiere zu vermeiden, liege ein Fall höherer Gewalt vor.
Dies bedeutet, dass die Fluggesellschaften den Passagieren im Falle einer Flugverspätung keine Entschädigung zahlen müssen oder überhaupt nicht.
Für die Passagiere ist das sicherlich unangenehm. Doch sie sind nicht die einzigen, die ein Problem haben; auch die Fluggesellschaften, sagt Mirjam de Witte vom Verbraucherverband. „Man kann ihnen nicht allein die Schuld dafür geben.“
KLM: Ein Flug gestrichenLaut KLM-Sprecherin Elvira van der Vis musste KLM, die mit Abstand größte Fluggesellschaft am Flughafen Schiphol, bisher einen Flug aufgrund von Störungen durch Drohnen absagen. Dabei handelte es sich um eine Maschine, die gestern Abend nach München fliegen sollte.
Bei Flugverspätungen oder Flugausfällen gehen Passagiere nicht leer aus. Sie haben die Wahl zwischen einer Rückerstattung oder der Umbuchung auf einen Alternativflug – auch einer anderen Airline.
SorgfaltspflichtFluggesellschaften haben zudem eine Fürsorgepflicht. Sie müssen ihren Passagieren während der Wartezeit am Flughafen ausreichend Essen und Trinken zur Verfügung stellen. Und falls nötig, können sie ihnen eine Hotelübernachtung inklusive Transport zum und vom Flughafen organisieren.
Eine weitere Situation entsteht, wenn ein Flugzeug aufgrund einer oder mehrerer Drohnen zu einem anderen Flughafen umgeleitet werden muss. Dies ist KLM bereits zweimal passiert: Letzte Nacht wurde ein Flugzeug nach München nach Stuttgart, ebenfalls in Deutschland, umgeleitet.
Eine ähnliche Situation ereignete sich letzte Woche. Eine KLM-Maschine mit Ziel Aalborg in Dänemark landete in Billund . KLM erstattete den Passagieren die Kosten für die Anreise nach Aalborg. Außerdem wurden ihnen Speisen und Getränke sowie bei Bedarf eine Hotelübernachtung zur Verfügung gestellt.
Die Entschädigung muss realistisch seinPrüfen Sie unbedingt Ihre Ansprüche, rät De Witte vom Verbraucherverband. „Die Entschädigung für Essen und Getränke muss angemessen sein. Mit einem Zehn-Euro-Gutschein kommt man am Flughafen nicht weit.“
Bei Transavia und EasyJet, der zweiten und dritten Fluggesellschaft am Flughafen Schiphol, kam es in den letzten Wochen weder zu Flugverspätungen noch zu Flugausfällen aufgrund von Belästigungen durch Drohnen.
In diesem Video sehen Sie, wie Drohnenvorfälle den EU-Gipfel in Kopenhagen überschatten:
RTL Nieuws