Die Wohnungsbaubehörde stimmt im neuen Staatsplan der Finanzierung von Grundstücken für subventionierten Wohnraum zu.
Das Wohnungsbauministerium finalisiert derzeit den nationalen Wohnungsbauplan für den Zeitraum 2026–2030, der mit einigen Ergänzungen in letzter Minute den Bau von gefördertem Wohnraum ankurbeln soll, um dem aktuellen Problem des Zugangs zu angemessenem Wohnraum zu begegnen. Die geplanten Mittel belaufen sich auf 7 Milliarden Euro, das Dreifache des bisherigen Plans. Kernpunkt ist die Bedingung für die staatliche Förderung, dass die finanzierten Projekte dauerhaft geschützt sind und somit nicht nach einigen Jahren liberalisiert werden können. Dies ist jedoch nicht die einzige Maßnahme. Die Regierung hat in den letzten Tagen eine weitere, von den meisten autonomen Gemeinschaften und der Bauwirtschaft geforderte Maßnahme in den Plan aufgenommen: Subventionen zur Beschleunigung der Urbanisierung von Bauland.
Die staatlichen Mittel werden zur Entwicklung bereits erworbener, aber derzeit ungenutzter Flächen verwendet, nicht zum Kauf neuer Flächen.Laut der Zeitung „La Vanguardia“ wird der nationale Wohnungsbauplan ein neues Förderprogramm für die Landentwicklung und Urbanisierung umfassen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der geförderten Wohneinheiten im jeweiligen Bauvorhaben, sodass mehr geförderte Immobilien entsprechend mehr Unterstützung erhalten. Die Mittel dienen jedoch nicht dem Erwerb von Grundstücken durch die autonomen Gemeinschaften, sondern der Entwicklung von bereits im Besitz der jeweiligen Regionalregierung befindlichen und als Wohngebiet ausgewiesenen Flächen. Ziel ist es, die Nutzung dieser bereits ausgewiesenen, aber derzeit noch unbebauten Flächen zu beschleunigen.
Die wichtigste Maßnahme des Ministeriums ist das Verbot, Sozialwohnungen auf dem freien Markt anzubieten.Die Maßnahme war von bis zu acht autonomen Gemeinschaften vorgeschlagen worden, die mehrheitlich von der PP regiert werden: Madrid, Andalusien, die Region Valencia, Galicien, Kastilien und León, Kastilien-La Mancha, Extremadura und La Rioja. Das Wohnungsbauministerium hat sie bereits in die neueste Fassung des nationalen Plans aufgenommen.
Die Wohnraumhilfe für junge Menschen im entvölkerten Spanien wird auf Gemeinden mit 20.000 Einwohnern ausgeweitet.Eine weitere im Plan enthaltene Maßnahme betrifft junge Menschen. Die Region Valencia schlug vor, das Einkommen des gesamten Haushalts nicht in die Mietbeihilfe einzubeziehen, und die Regierung hat zugestimmt, dass diese Subventionen für junge Mieter nur das Einkommen der Person berücksichtigen, die das Elternhaus verlässt, und nicht das ihrer Eltern.
Im Anschluss an die Konferenz der Präsidenten haben Katalonien, das Baskenland, Navarra, die Kanarischen Inseln und Asturien das Abkommen angenommen.Das Wohnungsbauministerium hat beschlossen, die Einwohnerzahlgrenze für Gemeinden und Ballungszentren, in denen junge Menschen Wohnbeihilfe beantragen, anzuheben. Ziel der Maßnahme ist es, junge Menschen zum Umzug in dünn besiedelte Gebiete Spaniens zu bewegen. Die ursprüngliche Einwohnerzahlgrenze für den Zielort lag bei 10.000. Die aktuelle Fassung des Plans ermöglicht nun jedoch Anträge auf Wohnbeihilfe in Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern, sofern die Bevölkerungszahl in diesen Gebieten in den letzten fünf Jahren um mindestens 5 % gesunken ist. Dieser Vorschlag stammt von Andalusien, Aragonien, den Balearen, den Kanarischen Inseln, der Region Valencia, Galicien und La Rioja.
Die Regierung hat versucht, den Entwurf des königlichen Dekrets mit den autonomen Gemeinschaften auszuhandeln, der vom Ministerrat noch vor Jahresende verabschiedet werden soll. Diese Gespräche haben sich in den letzten Wochen beschleunigt und zur Einbeziehung der Beiträge der Regionalregierungen geführt. Der Dialog mit nahezu allen autonomen Gemeinschaften verlief daher durchgehend reibungslos.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der nationale Wohnungsbauplan 2026–2030 im Rahmen der öffentlichen Konsultation 362 Beiträge erhalten hat, viele davon von Regionalregierungen und Kommunen. Darüber hinaus hat das Wohnungsbauministerium seit dem letzten Sommer eine Branchenkonferenz mit regionalen Verwaltungen und fünf multilateralen Wohnungs- und Bodenkommissionen abgehalten. Eine weitere Branchenkonferenz zur Fertigstellung des Dokuments findet am kommenden Dienstag statt.
Der erste Entwurf des Plans umfasste die Regionen, die das von Pedro Sánchez auf der Präsidentenkonferenz in Barcelona vorgeschlagene Abkommen angenommen hatten. Dies waren Katalonien, das Baskenland, Navarra, die Kanarischen Inseln und Asturien. Im Oktober führte das Ministerium anschließend bilaterale Gespräche mit den von der Volkspartei (PP) regierten Regionen sowie zahlreiche Telefongespräche unter der Leitung des Staatssekretärs für Wohnungsbau, David Lucas.
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