Handelsministerium warnt vor „Vorbehalten“: Strafanzeige gegen 9 Unternehmen eingereicht

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Handelsministerium warnt vor „Vorbehalten“: Strafanzeige gegen 9 Unternehmen eingereicht

Handelsministerium warnt vor „Vorbehalten“: Strafanzeige gegen 9 Unternehmen eingereicht

Das Handelsministerium hat Warnungen zu den Punkten herausgegeben, auf die Verbraucher bei Urlaubsbuchungen achten sollten, um etwaige Beschwerden zu vermeiden.

In einer Erklärung des Ministeriums hieß es, dass mit Blick auf die Sommermonate und das bevorstehende Opferfest Eid al-Adha verschiedene Reisebüros Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen für Pauschalreisen und Hotelunterkünfte durchführen.

Es wurde berichtet, dass als Ergebnis der vom Ministerium im Rahmen der fraglichen Werbeaktionen und Beschwerden von Verbrauchern durchgeführten Untersuchungen seit 2023 7 Untersuchungsberichte zu 9 Unternehmen an die Generalstaatsanwaltschaften weitergeleitet wurden. Außerdem wurde festgestellt, dass im Zuge der Inspektionstätigkeiten gegen 21 Unternehmen Verwaltungsstrafen in Höhe von etwa 16 Millionen Lira verhängt wurden und der Inspektionsprozess bei 19 Unternehmen noch andauert.

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass Verbraucher bei der Buchung eines Urlaubs vorsichtig sein sollten, um nicht Opfer von Übergriffen zu werden. Es wurden folgende Warnungen ausgesprochen:

Die Richtigkeit von Abbildungen, Firmenlogos und Schildern von Einrichtungen, die über Kommunikationskanäle wie soziale Medien, SMS oder E-Mail zugänglich sind, sollte überprüft werden. Vor einer Kaufentscheidung sollte geprüft werden, ob das gewünschte Reisebüro oder die gewünschte Tourismuseinrichtung bei den zuständigen öffentlichen Einrichtungen und Organisationen registriert ist. Verbraucher können Informationen über Reisebüros und Tourismuseinrichtungen unter www.kulturturizm.gov.tr ​​und www.tursab.org.tr abrufen. Bei Fernabsatzverträgen ist es ratsam, zu prüfen, ob Adresse, Titel und Kontaktdaten des Reisebüros oder der Tourismuseinrichtung auf deren Websites angegeben und im elektronischen Geschäftsverkehr registriert sind. Außerdem sollte der Kauf über die Website des Reisebüros anstelle von sozialen Medien erfolgen. Dem Verbraucher sollte die Broschüre oder das Informationsformular zum gebuchten Pauschalreise- oder Beherbergungsvertrag ausgehändigt werden.

KÜNDIGUNGSRECHT BEI PAUSCHALREISEN

Die Erklärung, in der es hieß, dass Verbraucher aufgrund einiger Probleme im normalen Lebensablauf möglicherweise nicht an zuvor geplanten Pauschalreisen teilnehmen können, enthielt die folgenden Bewertungen:

In solchen Fällen haben Verbraucher das Recht, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Der Verbraucher hat das Recht, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und eine Erstattung des Pauschalreisepreises abzüglich gesetzlicher Verpflichtungen wie obligatorischer Steuern ohne Abzüge zu erhalten, sofern die Kündigung weniger als 30 Tage vor Beginn der Pauschalreise erfolgt oder per dauerhafter Datenspeicherung. Erfolgt die Kündigung weniger als 30 Tage vor Beginn der Pauschalreise, kann ein Abzug in einer bestimmten Höhe oder Rate vorgenommen werden, sofern dies im Pauschalreisevertrag angegeben ist.

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass der Veranstalter einer Pauschalreise unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes über Reisebüros und Reisebüroverbände hinsichtlich der Versicherungspflicht für alle Schäden haftet, die dem Verbraucher aufgrund der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags entstehen.

In der Erklärung wurde betont, dass Verbraucher auch eine angemessene Entschädigung für verlorene Urlaubszeit verlangen können. Außerdem hieß es: „Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass die optionale Versicherungsanwendung, die Verbrauchern von verschiedenen Reisebüros angeboten wird und die Stornierung von Pauschalreisen oder Hotelunterkünften ohne Zahlung einer Strafe ermöglicht, zum Vorteil unserer Verbraucher ist.“ Ausdruck wurde verwendet.

In der Erklärung wurde daran erinnert, dass Verbraucherschlichtungsstellen und Verbrauchergerichte zur Beilegung individueller Verbraucherstreitigkeiten befugt sind, und Folgendes festgestellt:

In Fällen, in denen Verbraucher aufgrund der Praktiken von Unternehmen und mangelhafter oder unvollständiger Vertragserfüllung geschädigt werden, können sie sich bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter 149.000 Lira für das Jahr 2025 an die Verbraucherschlichtungsstelle wenden, bei Streitigkeiten über diesem Betrag an das Verbrauchergericht. Voraussetzung für die Klage ist die Kontaktaufnahme mit einem Mediator, bevor eine Klage bei den Verbrauchergerichten eingereicht wird.

BirGün

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