Neuer Vorteil ab 1. Juli. Senioren haben Grund zur Freude

Ab dem 1. Juli 2025 wird die lang erwartete Leistung für Witwen und Witwer, die sogenannte „Witwenrente“, ausgezahlt. Witwenrente. Nach jahrelangen Einsprüchen können Senioren einen Teil der Rente ihres verstorbenen Ehepartners behalten, ohne auf ihre eigenen Ansprüche verzichten zu müssen. Die Änderungen werden Hunderttausende Menschen in ganz Polen betreffen. Welche Vorteile bietet die neue Lösung?
Das Rentensystem in Polen wird seit Jahren wegen seiner mangelnden Flexibilität gegenüber der Lebenssituation älterer Menschen nach dem Tod des Ehepartners kritisiert. Bisher musste man sich entscheiden: die eigene Rente behalten oder in die sogenannte Familienrente wechseln, also die Leistung nach dem Tod des Partners, die in der Regel 85 Prozent seiner Rente betrug. In der Praxis verloren viele Senioren sogar mehrere Hundert Zloty im Monat.
Neue, vom Parlament verabschiedete Regelungen ändern diesen Zustand. Ab dem 1. Juli 2025 können Anspruchsberechtigte eine Witwenrente beziehen – eine Leistung, die zwei Einkommensquellen kombiniert: die eigene Rente und einen Teil der Leistung nach dem Tod des Partners.
Was ist eine Witwenrente?Die neue Leistung steht Witwen und Witwern zu, die eine Rente oder Invaliditätsrente von der ZUS oder KRUS beziehen und deren verstorbener Ehepartner ebenfalls Rentner oder Invaliditätsrentner war. Gemäß den Vorschriften können diese Personen zwischen zwei Optionen wählen:
- 100 Prozent Eigenleistung und zusätzlich 15 Prozent Familienrente nach dem Tod des Ehegatten zu verlangen,
- 100 Prozent Hinterbliebenenrente nach dem Tod des Ehegatten und zusätzlich 15 Prozent Eigenvorsorge.
Ab dem 1. Januar 2027 erhöht sich der zweite Leistungsanteil von 15 Prozent. bis zu 25 Prozent, was die Situation der Rentner in Polen weiter verbessern wird.
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Laut ZUS wird die Leistung entsprechend gekürzt , wenn die Summe der Leistungen (Ruhestand oder eigene Rente erhöht um einen Prozentsatz der Hinterbliebenenrente) die Grenze von drei Mal der niedrigsten Rente überschreitet.
Wer kann eine Witwenrente beantragen?Die Witwenrente wird nicht automatisch gewährt, Sie müssen einen Antrag stellen . Berechtigte Senioren können es ab dem 1. Januar 2025 bei der ZUS einreichen. Die Unterlagen können persönlich in der Filiale, per Post oder über die ZUS-Plattform für elektronische Dienste (PUE) eingereicht werden.
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Nach Angaben der ZUS entsteht der Anspruch auf Witwenrente bei Antragstellung bis zum 30. Juni 2025 ab dem 1. Juli 2025. Wer nach dem 31. Juli einen Antrag stellt, hat Anspruch auf die Leistung ab dem Tag, an dem die Voraussetzungen für ihre Gewährung erfüllt sind, frühestens jedoch ab dem Monat der Antragstellung. Eine Entschädigung für frühere Monate ist im Programm nicht vorgesehen.
Wer profitiert am meisten von einer Witwenrente?Nach Angaben des Ministeriums für Familie, Arbeit und Sozialpolitik könnten bis zu zwei Millionen Senioren von der neuen Leistung profitieren. Den größten Nutzen werden Menschen haben, deren verstorbener Ehepartner eine hohe Rente oder Erwerbsminderungsrente bezogen hat und die bisher keine Möglichkeit hatten, von diesen Mitteln zu profitieren.
Vertreter der polnischen Föderation der UTW-Verbände betonen, dass die Witwenrente ein lang erwarteter Schritt in Richtung sozialer Gerechtigkeit sei. Es wurde darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um ein Privileg handele, sondern um einen Ausgleich der Ungerechtigkeit, die jahrelang insbesondere Frauen betraf, die nach dem Tod ihres Mannes geringere Leistungen bezogen.

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