Italien arbeitet außerdem an einem Plan für Krankenhäuser im Falle eines Militärangriffs.

Der Ukraine-Russland-Konflikt und die zunehmende Sorge – zuletzt der Drohnenabschuss in Polen –, dass es zu einer möglichen Ausweitung der militärischen Feindseligkeiten in ganz Europa unter Beteiligung der NATO kommen könnte, beunruhigen die europäischen Länder. Dies betrifft auch die Vorbereitung ihrer Krankenhausnetze auf den schlimmsten Fall eines Militärangriffs. Frankreich und Deutschland haben bereits mit der Entwicklung von Strategien zur Behandlung verwundeter Soldaten begonnen. Auch Italien hat erste Schritte unternommen: Im Gesundheitsministerium wurde ein technischer Ausschuss eingerichtet, der bereits mehrmals getagt hat. Außerdem haben erste Diskussionen über eine „Strategie zur Resilienz des Gesundheitswesens“ für den Fall einer Aktivierung des NATO-Vertrags begonnen. Diese Strategie basiert auf drei Phasen, von der Ankunft der Truppen bis zur Rückkehr der Verwundeten.
Wie in den letzten Wochen berichtet wurde, haben Frankreich und Deutschland eine Strategie zur Vorbereitung ihrer Krankenhausnetze auf die Aufnahme verwundeter Soldaten gestartet. Ein Rundschreiben des französischen Gesundheitsministeriums wies die regionalen Gesundheitsbehörden des Landes an, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium die Einrichtung medizinischer Einrichtungen vorzubereiten, damit sich – wie die Wochenzeitung Le Canard Enchainé berichtete – zivile Krankenhäuser auf einen möglichen großen Zustrom verwundeter Soldaten vorbereiten können. In Deutschland wurde ein Plan mit demselben Ziel vorgelegt: die Krankenhäuser auf den Fall eines groß angelegten Konflikts in Europa vorzubereiten. Und in Italien? Hier findet eine Abstimmung zwischen Palazzo Chigi (insbesondere Unterstaatssekretär Alfredo Mantovano) und dem Verteidigungsministerium statt. Im Gesundheitswesen ergreift das Gesundheitsministerium jedoch bereits Maßnahmen: Im vergangenen April erließ es per Dekret die Einrichtung eines ständigen zehnköpfigen Ausschusses innerhalb des Kabinetts zur Resilienz schwerstkranker Patienten. Der Ausschuss tagte erstmals Anfang Juni und dann erneut vor etwa zehn Tagen.
Das Dekret (das das Gesetzesdekret 134/2024 umsetzt, das wiederum eine europäische Richtlinie umsetzt) legt fest, dass zu den Aufgaben des Technischen Ausschusses die „Ausarbeitung einer Strategie zur Resilienz im Gesundheitswesen gehört, die die Rollen und Verantwortlichkeiten aller Gremien, Institutionen und Einrichtungen festlegt, die an der Entwicklung von Bereitschafts- und Reaktionsplänen sowie -maßnahmen für die Bewältigung großflächiger gesundheitlicher Notfälle beteiligt sind.“ Das Dekret nennt zudem zwei konkrete Beispiele: „CRBN“-Ereignisse (chemische, radiologische, biologische und nukleare Ereignisse) oder – der relevanteste Fall – „Krisenszenarien wie die Auslösung der Artikel 3 und 5 des Atlantikpakts“. Insbesondere Artikel 5 verpflichtet die NATO-Staaten, ihre Widerstandsfähigkeit gegen einen bewaffneten Angriff durch den Ausbau eigener Ressourcen und gegenseitige Hilfe zu stärken und so eine kontinuierliche und wirksame Selbstverteidigung aufrechtzuerhalten. Artikel 5 wiederum ist ein zentraler Bestandteil des kollektiven Verteidigungssystems und legt fest, dass ein bewaffneter Angriff gegen ein oder mehrere Bündnisländer in Europa oder Nordamerika als Angriff gegen alle gilt und zu gegenseitiger Hilfe, einschließlich Gewaltanwendung, zur Wiederherstellung der Sicherheit führt.
Zu den Zielen dieses im Gesundheitsministerium eingerichteten Runden Tisches gehört es, „die zivil-militärische Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu stärken“, beispielsweise durch „die Förderung gemeinsamer Ausbildungsprogramme und Übungen oder durch die Festlegung von Einsatzplänen und gemeinsamen Leitlinien für die Verwaltung der Befehlskette im Katastrophenfall“, heißt es im Gründungsdekret weiter. In diesem Zusammenhang ergaben erste Treffen, dass die NATO spezifische Anforderungen an die Gesundheitsversorgung in den Mitgliedsländern stellt (die sogenannten „Mindesteinsatzanforderungen“), die italienische Krankenhäuser durchaus erfüllen können. Darüber hinaus haben Diskussionen über ein hypothetisches Szenario der „Unterstützung des Gastlandes“ mit militärischer Mobilität in drei Phasen begonnen: von der Vorbereitung der Truppeneinlieferung über die Mobilität innerhalb des Landes bis hin zur Teilnahme an aktiven Kampfphasen im Ausland mit der möglichen Rückkehr von Verwundeten. Diese ersten Elemente könnten als Grundlage für den italienischen Plan dienen, der im Extremfall eines militärischen Konflikts innerhalb unseres Krankenhausnetzwerks aktiviert werden könnte.
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