Ein Arbeitnehmer, der während seines Urlaubs krank wird, hat nun das Recht, diesen zu verschieben.

Von Die neuen Obs mit AFP
Krankmeldungsformulare. MOURAD ALLILI/SIPA
Ein Arbeitnehmer, der während seines Urlaubs erkrankt, hat „das Recht auf eine Verschiebung seines bezahlten Urlaubs“ : Um das französische Recht an die europäischen Vorschriften anzupassen, hat der Kassationsgerichtshof diesen Grundsatz am Mittwoch, dem 10. September, eingeführt, zwei Jahre nachdem er bereits den Anspruch auf Urlaubsanspruch während der Krankheitsurlaubsperiode eingeführt hatte.
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Im europäischen Recht „besteht das Ziel des bezahlten Urlaubs darin, den Arbeitnehmern nicht nur die Möglichkeit zu geben, sich auszuruhen, sondern ihnen auch eine Zeit der Entspannung und Freizeit zu ermöglichen“, erinnert das höchste französische Gericht.
Der Zweck des Krankenstands sei ein anderer: Er müsse es den Arbeitnehmern ermöglichen, sich von einem Gesundheitsproblem zu erholen , fährt sie in ihrer Pressemitteilung fort und erklärt, dass diese beiden Rechte daher nicht denselben Zweck hätten .
„Sehr konkretes Korn“In der geltenden französischen Rechtsprechung, die nun reformiert werden soll, „kommt es auf den primären Grund der Abwesenheit an: Wenn ich krankgeschrieben bin, wenn der bezahlte Urlaub beginnt, behalte ich meinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, da ich bereits krankgeschrieben war“, erklärt Arnaud Teissier, Partner bei Capstan Avocats, gegenüber AFP. „Wenn ich hingegen bereits krankgeschrieben bin, wenn der bezahlte Urlaub beginnt, kann ich keine Anrechnung meines bezahlten Urlaubs verlangen“, fügt er hinzu.
„Von nun an werden Ihnen keine Urlaubstage mehr verfallen, wenn Sie während Ihres Urlaubs krank werden. (...) Dies ist sowohl ein symbolischer Sieg als auch ein ganz konkreter Gewinn für Millionen von Arbeitnehmern“, schreibt Eric Rocheblave, ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt, auf seiner Website. Er glaubt, dass „das Recht auf Erholung, der Eckpfeiler des Arbeitsrechts, dadurch gefestigt wird“. Er betont jedoch, dass dies den Arbeitgebern „eine neue Regelung auferlegt“ , die „ihre Arbeitszeiten anpassen“ müssen.
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