Immobilien. Scheidung, Verlust... Wie geht man mit Rückschlägen um, die die eigenen Pläne gefährden?

Wenn angehende Eigentümer ein Immobilienkaufprojekt in Angriff nehmen, konzentrieren sie sich berechtigterweise auf die Zusammenstellung ihrer Unterlagen und des Kreditantrags sowie auf die Auswahl ihres zukünftigen Zuhauses.
Doch wenn man den Schritt wagt und eine Immobilie kauft, ist es auch wichtig, sich über bestimmte Schwierigkeiten im Klaren zu sein, die das Projekt in Frage stellen könnten.
Vermögen, das im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden sollDas Magazin Capital listet die wichtigsten „harten Schläge“ auf, die Hausbesitzer nach dem Erwerb ihres Eigenheims treffen können, wie etwa Trennungen, Arbeitsplatzverlust oder der Tod des Mitkreditnehmers.
Im Falle einer Scheidung wären sowohl die Eigentümer als auch die Ehepartner gezwungen, das eheliche Vermögen aufzulösen.
Mit anderen Worten: Sämtliches gemeinsames Vermögen des Paares muss hälftig geteilt werden. Um diese Teilung zu erreichen, muss das Vermögen entweder verkauft oder die Hälfte von einem der beiden Eigentümer aufgekauft werden.
Im Falle eines Weiterverkaufs der Immobilie ist eine „Teilungsgebühr“ in Höhe von 1,10 % an den Notar zu entrichten.
Darüber hinaus ist gegebenenfalls eine Kapitalertragsteuer zu entrichten, falls es sich bei der Immobilie um einen Zweitwohnsitz handelt.
Umgang mit monatlichen Zahlungen im Falle des VerschwindensBestimmte unvorhergesehene Lebensereignisse können Eigentümer auch dazu zwingen, ihre Immobilie vorzeitig zu verkaufen.
Im Falle des Todes eines der beiden Mitkreditnehmer könnte der überlebende Ehepartner tatsächlich gezwungen sein, sein Haus zu verkaufen, da er nicht mehr in der Lage sein wird, die monatlichen Zahlungen und Ausgaben zu decken.
Die Kreditnehmerversicherung, die beim Kauf einer Immobilie obligatorisch ist, soll den Tod eines Ehepartners abdecken, indem sie die verbleibenden monatlichen Zahlungen übernimmt.
Allerdings können bei diesem Versicherungsschutz Ausnahmen auftreten, der sich auch auf den ursprünglich abonnierten Versicherungsschutz stützt.
Falls die Kreditnehmer eine 50/50-Versicherung abgeschlossen haben, bleibt die Hälfte der monatlichen Zahlung, wie Capital betont, in der Verantwortung des überlebenden Ehepartners.
Um die monatliche Zahlung zu reduzieren, ist es daher notwendig, eine Versicherung mit 75 % oder sogar 100 % abzuschließen, aber diese höheren Deckungssummen bedeuten auch höhere Versicherungskosten.
Eine teure ArbeitsplatzverlustversicherungCapital hebt auch die Schwierigkeiten hervor, die im Falle eines Arbeitsplatzverlustes entstehen können. Eine Kreditausfallversicherung kann solche Fälle von Arbeitsplatzverlust abdecken, ist aber in der Regel recht teuer und nicht unbedingt für alle Kreditnehmer erschwinglich.
Darüber hinaus deckt der Versicherungsschutz dieser Versicherungen oft nur einen Zeitraum von 12 Monaten ab, und die Deckungssumme entspricht nicht unbedingt der gesamten monatlichen Zahlung.
Angesichts dieser Hindernisse werden einige Eigentümer daher gezwungen sein, ihr Eigentum zu verkaufen.
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