Das Dian hat seine Dienste bereits wiederhergestellt und die Fristen für die Verpflichtungen der Steuerzahler erläutert.

Die Nationale Steuer- und Zolldirektion (DIAN) hat offiziell die Wiederherstellung ihrer IT-Dienste angekündigt.
Das Unternehmen gab an, dass diese Dienste, die für das Ausfüllen und Einreichen von Steuererklärungen und Zollverfahren unerlässlich sind, nun normal funktionieren.
Der Systemausfall begann am 13. Mai und zwang das Unternehmen, einen vorübergehenden Ausnahmezustand gemäß Artikel 579-2 des Steuergesetzbuchs und Artikel 27 des Dekrets 1165 von 2019 zu erklären . Die Maßnahme wurde durch die Resolution 46 von 2019, insbesondere durch die Artikel 2, 202, 356 und 526-6, unterstützt und geregelt.
Angesichts der technischen Eventualität teilte das DIAN mit, dass Steuerzahler, deren Steuerschulden zwischen dem 12. und 23. Mai 2025 fällig werden, ihre Steuererklärungen bis Montag, den 26. Mai, um 23:59 Uhr einreichen und die entsprechenden Zahlungen leisten können, ohne dass Strafen oder Zinsen anfallen.
Die Institution hat klargestellt, dass diese Verlängerung nur für Verpflichtungen gilt, die während der technischen Notfallperiode fällig wurden. Nach Ablauf dieser Frist gelten wieder die üblichen Fristen.

Bei Zahlungsrückständen besteht eine fünftägige Zahlungsfrist von Dian. Foto: Istock
Von den Systemausfällen waren sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betroffen, die nicht in der Lage waren, Steuerformalitäten wie die Abgabe von Steuererklärungen, die Zahlung von Steuern oder die Erledigung von Zollformalitäten abzuschließen.
Während des Notfalls äußerten verschiedene Stimmen aus dem Buchhaltungs- und Geschäftssektor ihre Besorgnis über die fehlende Möglichkeit, auf Dienste zuzugreifen.
Insbesondere Christian Junot Quiñonez Cortés, ehemaliger stellvertretender Inspektionsdirektor bei Dian und aktueller Partner bei CleverTax, wies darauf hin, dass diese Vorfälle in Zeiten mit hohem Datenverkehr auf der Plattform häufig vorkommen.
„Wie jedes Jahr kommt es vor, dass Buchhalter ihren Steuerpflichten nicht nachkommen können, weil die DIAN-Plattform nicht alle Steuererklärungen gleichzeitig verarbeiten kann. Auf der einen Seite stehen die Steuerzahler und Buchhalter, die sich Sorgen machen , auf der anderen Seite die DIAN-Mitarbeiter, die ihren Pflichten nicht nachkommen können “, erklärte Quiñonez.
Angesichts der Kritik und des Drucks von Buchhaltungsverbänden und Systemnutzern erklärte der Generaldirektor von Dian, Luis Eduardo Llinás, dass das technische Team des Unternehmens zusammen mit externen Experten sieben Tage lang ununterbrochen daran gearbeitet habe, die Ursache des Fehlers zu diagnostizieren und die entsprechenden Korrekturen vorzunehmen.
„Unsere Dienste wurden vollständig wiederhergestellt; unser technisches Team hat zusammen mit externen Experten eine Woche lang ununterbrochen daran gearbeitet, die Ursache des Ausfalls zu diagnostizieren und die notwendigen Lösungen zu implementieren“, sagte Direktor Llinás.
Der Dian nannte keine technischen Details des Ausfalls, gab jedoch an, dass bereits Maßnahmen ergriffen wurden, um die Stabilität der Plattform zu gewährleisten. Das Unternehmen bekräftigte außerdem sein Engagement für die vorbeugende Wartung und technologische Modernisierung seiner Infrastruktur.

Dian Foto: FB: Dian
Zusätzlich zur Wiederherstellung der Dienste hat das DIAN Änderungen am Zeitplan für die Einreichung exogener Informationen für das Steuerjahr 2024 angekündigt. Diese Informationen werden von natürlichen und juristischen Personen zu Steuerprüfungs- und Kontrollzwecken benötigt.
Die neuen Fristen werden durch aktualisierte Resolutionen bekannt gegeben, die auf der offiziellen DIAN-Website verfügbar sein werden. Das Unternehmen hat die Steuerzahler dazu angehalten, sich über die digitalen Kanäle auf dem Laufenden zu halten und regelmäßig ihren Steuer-Posteingang zu überprüfen.
Während des Notfalls und nach dessen Aufhebung bekräftigte das Dian, dass seine Bürgerservicekanäle weiterhin in Betrieb seien. Steuerzahler können während der von der jeweiligen Stelle festgelegten Öffnungszeiten über Virtual Assistance Centers (CAV) sowie telefonisch und in den Büros Beratung in Anspruch nehmen .
Dian erinnerte die Benutzer daran, dass sie im Falle anhaltender technischer Fehler oder Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Plattform ihre Anfragen und Beschwerden über das auf der Website verfügbare System für Petitionen, Beschwerden, Ansprüche und Vorschläge (PQRS) registrieren können.
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