Reisewarnungen aktuell: Für diese Länder gibt es Hinweise vom Auswärtigen Amt – 3.5.2025

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Reisewarnungen aktuell: Für diese Länder gibt es Hinweise vom Auswärtigen Amt – 3.5.2025

Reisewarnungen aktuell: Für diese Länder gibt es Hinweise vom Auswärtigen Amt – 3.5.2025

Das Auswärtige Amt informiert Reisende und Bundesbürgerinnen und ‑bürger, die sich im Ausland befinden, über die Sicherheitslage in verschiedenen Ländern. Je nach Risikoeinschätzung können unterschiedliche Hinweise und Empfehlungen ausgesprochen werden. Als höchste Gefahrenstufe gilt die Reisewarnung. Für welche Länder diese aktuell gilt, zeigen wir hier.

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Für diese Länder und Regionen liegen Reisewarnungen oder Teilreisewarnungen des Auswärtigen Amts vor:

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  • Afghanistan: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
  • Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Algerien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Armenien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Aserbaidschan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Äthiopien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Belarus: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
  • Benin: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Burkina Faso: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Côte d’Ivoire: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Demokratische Republik Kongo: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
  • Eritrea: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Ghana: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Haiti: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
  • Irak: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Iran: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
  • Israel: Reise- und Sicherheitshinweise (Palästinensische Gebiete - Gazastreifen) (Teilreisewarnung)
  • Japan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Jemen: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
  • Kamerun: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Kolumbien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Libyen: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
  • Mali: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
  • Mauretanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Mosambik: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Myanmar: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
  • Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Niger: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
  • Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
  • Philippinen: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Somalia: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
  • Sudan: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
  • Südsudan: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
  • Syrien: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
  • Togo: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Tschad: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Ukraine: Reisewarnung/Ausreiseaufforderung (Reisewarnung)
  • Venezuela: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
  • Zentralafrikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)

Informationen zu den konkreten Hinweisen und Empfehlungen für ein Land oder eine Region gibt es auf den Seiten des Auswärtigen Amts.

Das Auswärtige Amt unterscheidet zwischen Reisehinweisen, Sicherheitshinweisen und Reisewarnungen oder Teilreisewarnungen. Je nachdem, welche Einstufung vorliegt, gelten unterschiedliche Empfehlungen:

Ein Reisehinweis enthält folgende Informationen:

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  • Einreisebestimmungen des Ziellandes
  • Medizinische Hinweise
  • Straf- und zollrechtliche Besonderheiten
  • Andere relevante Besonderheiten des Landes

Ein Sicherheitshinweis macht auf Risiken im Land aufmerksam. Je nach Beurteilung des Risikos können Empfehlungen zu Reiseeinschränkungen oder einem Reiseverzicht ausgesprochen werden.

Eine Reisewarnung bedeutet, dass im Zielland oder in der Grenzregion konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Ist nur eine bestimmte Region eines Landes oder Gebietes betroffen, spricht das Auswärtige Amt eine Teilreisewarnung aus. Eine Reisewarnung ist als dringender Appell zu verstehen, eine Reise in ein als gefährlich eingestuftes Land zu unterlassen.

Eine Reisewarnung wird ausgesprochen, wenn im Reiseland von einer Gefahr für Leib und Leben ausgegangen wird. Das umschließt unter anderem Kriege und Terroranschläge, aber auch Naturkatastrophen und Epidemien. Wann das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht oder aufhebt, ist immer abhängig von den Umständen und Entwicklungen vor Ort. Die Sicherheitslage wird täglich neu beurteilt, und etwaige Reisehinweise oder Warnungen werden entsprechend aktualisiert.

Reisewarnungen des Auswärtigen Amts sind kein Reiseverbot. Die Entscheidung, ob eine Reise in ein Land, dessen Sicherheitsstatus vom Auswärtigen Amt als kritisch eingestuft wird, angetreten wird, liegt in der Verantwortung des oder der Reisenden. Das Auswärtige Amt kann jedoch im Ausland lebende Deutsche auffordern, das Land zu verlassen.

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Sollte eine Reise nicht angetreten werden, ist im Einzelfall mit dem Reiseveranstalter oder dem Beförderungsunternehmen zu klären, ob und inwieweit Kosten für Transport und Unterkunft erstattet werden. Ausschlaggebend hierfür ist letztlich immer die aktuelle Gesetzeslage und nicht die Beurteilung der Sicherheitslage des Auswärtigen Amts. Liegt für ein Land eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vor, wird nach bisheriger Rechtslage „höhere Gewalt oder eine erhebliche Gefährdung“ anerkannt.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, aktuelle Nachrichten – auch im Ausland – zu verfolgen. Botschaften oder Konsulare können Anlaufstellen für Sicherheitsfragen sein. Das Auswärtige Amt bietet neben seinen Reisehinweisen auch Newsletter und eine App mit Informationen, wichtigen Adressen und Tipps zur Reisevorbereitung an. Wer Pushnachrichten aktiviert, bekommt Reise- und Sicherheitshinweise direkt aufs Smartphone.

Das Auswärtige Amt ist in Notfällen rund um die Uhr per Telefon zu erreichen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Anliegen über ein Kontaktformular auf der Website mitzuteilen.

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Telefonnummern Auswärtiges Amt:

  • +49 30 5000 0 (nur im Notfall)
  • +49 30 5000 2000
  • +49 30 18 17 0
  • +49 30 18 17 2000

Adresse Auswärtiges Amt Berlin:

  • Werderscher Markt, 110117 Berlin

Adresse Auswärtiges Amt Bonn:

  • Adenauerallee 99–103, 53113 Bonn

Postanschrift Auswärtiges Amt (gilt auch für Bonn):

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  • Auswärtiges Amt, Kurstraße 36, 10117 Berlin

Was müssen Reisende aktuell wissen? Alle wichtigen News für den Urlaub findest du beim reisereporter.

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