Vogelgrippe H5N1: Symptome, Stallpflicht, Vorsorge – Was Geflügelhalter wissen müssen

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Vogelgrippe H5N1: Symptome, Stallpflicht, Vorsorge – Was Geflügelhalter wissen müssen

Vogelgrippe H5N1: Symptome, Stallpflicht, Vorsorge – Was Geflügelhalter wissen müssen

Die Geflügelpest breitet sich im Herbst 2025 auffällig früh und intensiv aus. Laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wurden zwischen Anfang September und Mitte Oktober bundesweit mehrere Ausbrüche des hochpathogenen H5N1 registriert. Zahlreiche Wildvögel, darunter viele Kraniche, sind bereits an dem Virus gestorben; mehrere Schlachtbetriebe mussten Tiere vorsorglich töten.

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Neben kommerziellen Betrieben stellt die Vogelgrippe auch für Hobbyhalterinnen und -halter eine ernste Bedrohung dar. Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Informationen und Schutzmaßnahmen zusammen. Eine Checkliste finden Sie am Ende des Artikels.

Besonders betroffen sind derzeit die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Brandenburg. Insgesamt wurden bislang über 500.000 Haus- und Wildvögel getötet, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

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Das Virus, insbesondere der Subtyp H5N1, ist für Hausgeflügel – etwa Hühner, Enten, Gänse und Wachteln – hoch ansteckend und verläuft in den meisten Fällen tödlich. Die Übertragung erfolgt in der Regel durch direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln, insbesondere zu Wasservögeln. Das FLI bestätigt diesen Zusammenhang regelmäßig in seinen Risikobewertungen.

Direkter Kontakt bedeutet, dass Hausgeflügel unmittelbar mit infizierten Wildvögeln in Berührung kommt – etwa über gemeinsame Wasserstellen, Futterplätze oder durch Eindringen von Wildvögeln in Ausläufe und Ställe. Indirekter Kontakt kann über mit Kot, Federn oder Sekreten verunreinigte Gegenstände, Schuhe, Futter, Einstreu oder Wasser erfolgen.

19.10.2025, Thüringen, Kelbra: Einsatzkräfte der Feuerwehr entsorgen verendete Kraniche in einem Container. Am Stausee Kelbra gibt es einen Ausbruch der Vogelgrippe. Foto: Matthias Bein/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Verendete Kraniche, Helfer in Schutzkleidung, überlastete Behörden: Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland aus. Martin Beer vom Friedrich-Loeffler-Institut erklärt die Risiken.

Das Virus H5N1 kann auch kleine Bestände infizieren und sich dort rasch ausbreiten. Besonders Wassergeflügel gilt als empfänglich für die Erkrankung. Schon einzelne infizierte Tiere können den gesamten Bestand gefährden.

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Deshalb sollten Hobbyhalter ihre Tiere aufmerksam beobachten und bei Verdachtsfällen sofort das Veterinäramt informieren.

Zu den häufigsten Anzeichen einer Erkrankung gehören:

  • Apathie, Schwäche und Futterverweigerung
  • Hohes Fieber
  • Durchfall
  • Stumpfes odes struppiges Gefieder
  • Atemprobleme und ein offen stehender Schnabel
  • Blaue Verfärbung von Haut, Kamm oder Kehllappen
  • Rückgang der Legeleistung
  • Neurologische Ausfälle (zum Beispiel eine unübliche Körperhaltung und Koordinationsprobleme)

Ja. Beim Verdacht auf Geflügelpest sind Halterinnen und Halter verpflichtet, diesen unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt zu melden. Geregelt wird das im Tiergesundheitsgesetz (TierGesG). In der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen wird die Aviäre Influenza (Geflügelpest) ausdrücklich als anzeigepflichtige Tierseuche aufgeführt.

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Welches Veterinäramt zuständig ist, lässt sich über die Internetseite des jeweiligen Landkreises oder der Stadtverwaltung herausfinden. Viele Bundesländer bieten zudem eine zentrale Behördensuche an.

Eine deutschlandweite Stallpflicht besteht derzeit nicht. Die Entscheidung darüber liegt bei den Landkreisen, die anhand der jeweiligen regionalen Risikolage handeln.

Mehrere Landkreise in besonders betroffenen Regionen – darunter Vechta, Cloppenburg, Gifhorn und Diepholz (Niedersachsen) – haben bereits eine Stallpflicht angeordnet. In diesen Gebieten müssen Geflügelhalter ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder wildvogelsicheren Ausläufen halten.

Angesichts der raschen Virusausbreitung und der hohen Tierverluste fordern Branchenverbände eine bundesweite Stallpflicht, um Bestände besser zu schützen.

Als erste Bundesländer haben das Saarland und Hamburg am Mittwoch (29. Oktober) eine landesweite Stallpflicht verordnet. Im Saarland tritt sie am 30. Oktober, in Hamburg einen Tag darauf, in Kraft. Verstöße können mit bis zu 30.000 Euro Strafe geahndet werden.

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Um das eigene Geflügel bestmöglich zu schützen, empfiehlt das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) folgende Maßnahmen:

  • Direkten Kontakt zu Wildvögeln vermeiden (zum Beispiel durch Netze, Überdachungen oder Fütterung im Stall).
  • Futter, Einstreu und alle Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen, so aufbewahren, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
  • Keine Speise- oder Küchenabfälle, auch keine Eierschalen, verfüttern.
  • Den Stall vor unbefugtem Zutritt sichern.
  • Keine anderen Geflügelbestände besuchen.
  • Beim Betreten des Stalls Schutzkleidung tragen.
  • Hände und Schuhe vor jedem Betreten des Stalls gründlich desinfizieren.
  • Eierkartons nur ein einziges Mal verwenden.
  • Auf einen guten baulichen Zustand der Stallungen achten.
  • Regelmäßig eine wirksame Schadnagerbekämpfung durchführen.
  • Bei einem behördlich angeordneten Aufstallgebot darf auch Geflügel aus Hobbyhaltungen keinen Auslauf im Freien haben.

Eine Ansteckung von Haustieren wie Hunden oder Katzen ist selten, aber nicht ausgeschlossen, insbesondere bei Kontakt mit infizierten Wildvögeln oder Kadavern.

Auch Menschen können sich bei intensivem und wiederholtem Kontakt mit infiziertem Geflügel oder deren Ausscheidungen anstecken. Vereinzelte Fälle wurden bislang aus den USA und Mexiko gemeldet, wo sich Mitarbeiter von Geflügelbetrieben infiziert haben. In Deutschland sind bislang keine menschlichen Infektionen bekannt.

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Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt es keine Hinweise auf eine Übertragung über Lebensmittel. Geflügelfleisch und Eier sind bei Zubereitung über 70 Grad Celsius unbedenklich, da das Virus durch Erhitzen zuverlässig abgetötet wird.

1. Frühwarnsystem & Beobachtung

  • Hobbyhalter sollten täglich Aussehen, Verhalten und Futteraufnahme der Tiere beobachten. Ein kleines Stalltagebuch (Datum, Beobachtungen) hilft, Veränderungen schnell zu erkennen.
  • Tote oder auffällig verhaltende Wildvögel sollten nicht angefasst, sondern dem Veterinäramt oder über das Tierfundkataster gemeldet werden.

2. Sicherheitsmaßnahmen im Alltag

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  • Desinfektionsmatten vor Stalleingängen sind eine einfache, aber wirksame Maßnahme. Sie sollten regelmäßig mit frischer Desinfektionslösung getränkt werden.
  • Wechselkleidung und separates Schuhwerk nur für den Stallbereich nutzen.
  • Nach jedem Kontakt mit Geflügel gründlich Hände waschen oder desinfizieren.
  • Transportkisten, Tränken oder Futtereimer nicht gemeinsam mit anderen Haltern verwenden oder zuvor gründlich desinfizieren.

3. Quarantäne für Neuzugänge

  • Neu aufgenommene Tiere (zum Beispiel von Züchterbörsen oder Tiermärkten) sollten mindestens zehn bis 14 Tage getrennt vom Bestand gehalten und genau beobachtet werden, bevor sie integriert werden.

4. Tiergesundheit allgemein stärken

  • Ein robuster Gesundheitszustand hilft, Infektionen besser abzuwehren. Förderlich hierfür sind eine ausgewogene Fütterung, sauberes Trinkwasser, stressfreie Haltung, ausreichend Platz und Licht.
  • Bei Impfungen gegen andere Geflügelkrankheiten auf Aktualität achten.

5. Verhalten bei Verdacht

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  • Wenn ein Verdacht besteht, umgehend das Veterinäramt informieren, dieses prüft, ob eine Infektion vorliegt.
  • Tote Tiere keinesfalls anfassen oder selbstständig entsorgen.
  • Andere Tiere isolieren.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest und gesetzliche Anordnungen gibt es unter anderem auf der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMLEH).

Hinweis: Dieser Artikel wird fortlaufend aktualisiert.

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