USA: Indien hat keine Grundlage, um gegen Stahl- und Autozölle zu kämpfen

Die USA haben der Welthandelsorganisation ( WTO ) mitgeteilt, es gebe „keine Rechtsgrundlage“ für Indien, unter dem Deckmantel von Schutzmaßnahmen Vergeltungszölle auf amerikanische Zölle auf Stahl, Aluminium und Autos vorzuschlagen. Diese Mitteilung erfolgt, nachdem Indien erklärt hatte, die Schutzmaßnahmen für Stahl und Aluminium würden Importe aus Indien in die USA im Wert von 7,6 Milliarden US-Dollar betreffen, auf die Zölle in Höhe von 3,82 Milliarden US-Dollar erhoben würden. Ebenso würden die Maßnahmen Importe von Autoprodukten im Wert von 2,89 Milliarden US-Dollar betreffen, auf die Zölle in Höhe von 723,75 Millionen US-Dollar erhoben würden. Am 8. März 2018 verkündeten die USA Schutzmaßnahmen für bestimmte Stahl- und Aluminiumprodukte und verhängten mit Wirkung vom 23. März desselben Jahres Wertzölle von 25 % bzw. 10 %. Am 10. Februar 2025 wurden die Schutzmaßnahmen für die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen mit Wirkung vom 12. März überarbeitet. Ebenso ergriffen die USA eine Maßnahme in Form einer Zollerhöhung von 25 % ad valorem auf Einfuhren von Personenkraftwagen und leichten Lastkraftwagen sowie bestimmten Autoteilen mit Ursprung in oder aus Indien. Die Maßnahme für Autoteile trat am 3. Mai für unbegrenzte Zeit in Kraft. Mit der Begründung, ihre Zölle seien notwendig und fielen als wesentliche Sicherheitsausnahme unter ein nationales Sicherheitsgesetz, sagten die USA, es gebe „keine Rechtsgrundlage“ für Indiens Vorschlag, Zugeständnisse oder andere Verpflichtungen in Bezug auf diese Maßnahmen auszusetzen. Die Themen werden im multilateralen Handelsgremium aufgegriffen, während beide Seiten ein bilaterales Handelsabkommen (BTA) aushandeln. Indische Handelsunterhändler befinden sich im Rahmen der fünften Runde der indisch-amerikanischen BTA-Gespräche in Washington.
economictimes