Neue Regelung in der Sahne- und Clotted Cream-Herstellung: Es wird nun mit einem einzigen Öl hergestellt

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat den „Türkischen Lebensmittelkodex für Sahne und Sahne-Kommuniqué“ im Amtsblatt veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt. Diese neue Verordnung zielt darauf ab, Lebensmittelbetrug zu bekämpfen, indem die Herstellung und Kennzeichnung von Sahne und Sahneprodukten neu definiert wird.
Gemäß der neuen Verordnung dürfen Sahne- und Kaymak-Produkte ausschließlich aus Kuh-, Schaf-, Ziegen- oder Büffelmilch hergestellt werden. Die Produkte dürfen außer Milchfett keine tierischen oder pflanzlichen Fette enthalten. Darüber hinaus ist die Zugabe von anderen Proteinen als Milcheiweiß verboten. Diese Vorschriften sollen die Natürlichkeit der Produkte bewahren und eine Irreführung der Verbraucher verhindern.
Kennzeichnungsregeln wurden neu definiertDas Kommuniqué bringt wichtige Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die Kennzeichnung.
Der Begriff „Creme“ darf nicht für ähnliche Produkte verwendet werden: Der Begriff „Creme“ darf nicht auf Etiketten, in Anzeigen und Verkaufsförderungen für Produkte verwendet werden, die für andere Zwecke und außerhalb des Geltungsbereichs dieses Rundschreibens hergestellt werden.
Aromen müssen angegeben werden: Bei aromatisierten Sahneprodukten müssen die verwendeten Aromen und deren Prozentanteile auf der Vorderseite des Etiketts zusammen mit dem Produktnamen deutlich angegeben sein. Aromen dürfen dem Sahneprodukt jedoch nicht direkt zugesetzt werden.
Abbildungen von Tierarten wurden eingeschränkt: Auf Cremes und Streichcremes aus der Milch einer einzigen Tierart dürfen nur der Name und das Bild des Tieres verwendet werden. Produkte, die aus der Mischung von Milch verschiedener Tierarten hergestellt werden, dürfen keine Abbildungen der Tierarten auf dem Etikett tragen; nur die Namen der verwendeten Arten dürfen aufgeführt werden.
Lebensmittelunternehmen haben bis zum 31. Dezember Zeit, die neue Verordnung umzusetzen. Produkte, die vor diesem Datum hergestellt wurden, bleiben bis zum Ende ihrer Haltbarkeitsdauer auf dem Markt.
Quelle: Entscheidung
Tele1