Ort: Istanbul Bakırköy! Der Vermieter wollte einen Mieter, der 2.250 TL bezahlt hatte, räumen lassen! Er reichte Klage gegen das Gericht wegen illegalen Vorgehens ein.

Milliyet.com.tr/ÖZEL Streitigkeiten zwischen Immobilienbesitzern und Mietern sind weiterhin ein Thema öffentlicher Diskussionen. Ein Mann in Bakırköy, Istanbul , vermietete am 3. Februar 2020 seine Wohnung für 1.650 türkische Lira. Drei Jahre später versuchte er, seinen Mieter zu vertreiben.
Obwohl der Mieter in diesem Zeitraum zwei separate Mahnungen erhielt, weigerte er sich, auszuziehen. Der Vermieter reichte eine Räumungsklage ein und begründete dies mit der Nichtverlängerung des Mietvertrags. Das Gericht fällte jedoch eine bemerkenswerte Entscheidung.
„Der Eigentümer hat das Haus nach dreijähriger Mietdauer zweimal gekündigt.“
Gegenüber milliyet.com.tr erläuterte Rechtsanwältin Aylin Esra Eren den Rechtsstreit zwischen Vermieter und Mieter wie folgt: „Ein Mieter zog am 03.02.2020 in eine Wohnung in Bakırköy, Istanbul, und zahlte eine monatliche Miete von 1.650 TL.
Während dieser Zeit schickte der Vermieter dem Mieter am 7. Juli 2023 über einen Notar eine Mitteilung, in der er erklärte, dass der Mietvertrag nicht verlängert werde. Der Mieter reagierte nicht. Infolgedessen schickte der Vermieter am 21. Juli 2023 eine zweite Mitteilung. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Miete für das Haus 2.250 TL.
Vermieter reicht Klage ein
Der Vermieter reichte am 17. August 2023 eine Räumungsklage ein, da der Mieter die Wohnung trotz ausdrücklicher Räumungsabsicht des Vermieters aufgrund des Vertragsablaufs nicht geräumt hatte. Der Mieter erklärte vor Gericht, dass er die Wohnung unter keinen Umständen räumen werde und die Miete regelmäßig gezahlt habe.
„Das Gericht hat entschieden, den Fall abzuweisen“
In dem vom Istanbuler Zivilgericht verhandelten Fall wurde festgestellt, dass aufgrund des Ablaufs der Mietverträge für Wohn- und Gewerbeimmobilien kein Räumungsverfahren eingeleitet werden kann. Die Klage des Vermieters wurde am 4. Juni 2025 abgewiesen, da sie keinen Räumungsgrund anführte und innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist keine Erklärung vorlegte.
IN WELCHEN FÄLLEN KANN EINE RÄUMUNGSKLAGE EINGEREICHT WERDEN?
Aus welchen Gründen kann eine Räumungsklage eingereicht werden? Eine Räumungsklage kann aufgrund des Ablaufs der 10-jährigen Mietverlängerung eingereicht werden. Eine Räumungsklage kann aufgrund von Notwendigkeit eingereicht werden. Eine Räumungsklage kann aufgrund von Bauarbeiten oder größeren Renovierungsarbeiten eingereicht werden. Eine Räumungsklage kann aufgrund der Bedürfnisse des neuen Eigentümers eingereicht werden. Eine Räumungsklage kann aufgrund einer schriftlichen Räumungszusage eingereicht werden. Eine Räumungsklage kann aufgrund von zwei berechtigten Kündigungen eingereicht werden.
„GEGEN DAS VERFAHREN WURDE EIN KLAGE EINGEREICHT“
Vermieter können eine Räumungsklage mit der Begründung einreichen: „Der Mietvertrag wird nicht verlängert, deshalb reiche ich Klage ein.“ In diesem Fall kann nach dem zehnten Mietjahr eine Räumungsklage eingereicht werden, mit der Begründung, dass der Mietvertrag nicht verlängert wird. Eine Klage mit der Begründung „ Der Mietvertrag wird definitiv nicht verlängert“ ist jedoch gesetzeswidrig und wurde abgewiesen.
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