Hygienevorschriften für die Herstellung, den Betrieb und die Entsorgung medizinischer Röntgengeräte verlieren ab September 2025 ihre Gültigkeit

Die Hygienevorschriften gemäß dem Erlass Nr. 9 des obersten staatlichen Hygienearztes der Russischen Föderation vom 22. Mai 2025 verlieren ab dem 1. September 2025 ihre Gültigkeit.
SanPiN wurde durch das Dekret des obersten staatlichen Sanitätsarztes der Russischen Föderation, Gennadi Onischtschenko, im Juli 2011 genehmigt und trat am 28. Oktober 2011 in Kraft.
Die Regeln und Vorschriften regelten die Anforderungen zur Gewährleistung der Strahlensicherheit bei der Herstellung, dem Betrieb, der Außerbetriebnahme und der Entsorgung von medizinischen Geräten, die Quellen ionisierender Strahlung enthalten, und waren für alle Unternehmen und Einzelpersonen verbindlich, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Betrieb und der Außerbetriebnahme von medizinischen Geräten und Anlagen steht, die Radionuklide verwenden oder Quellen ionisierender Strahlung erzeugen.
Die Vorschriften gelten für den Betrieb aller medizinischen Anlagen, in denen ionisierende Strahlungsquellen zum Einsatz kommen, sowie für die Prozesse ihrer Konstruktion, Herstellung, Betriebszulassung, Lagerung, Beförderung, des Verkaufs, der Außerbetriebnahme und Entsorgung spezialisierter medizinischer Geräte.
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