Juliana Marins Law: Ausschuss des Repräsentantenhauses billigt Gesetzentwurf zur Überstellung im Ausland verstorbener Brasilianer

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und nationale Verteidigung der Abgeordnetenkammer hat am Freitag, den 11., den Gesetzentwurf gebilligt, der Fälle vorsieht, in denen die Bundesregierung die Überführung der Leiche oder der sterblichen Überreste eines bedürftigen Brasilianers finanzieren kann, der im Ausland verstorben ist.
Der Text erhielt den Spitznamen „Juliana-Marins-Gesetz“ in Anlehnung an die Brasilianerin, die bei einer Wanderung auf den Berg Rinjani in Indonesien bei einem Sturz von einer Klippe ums Leben kam.
Der Vorschlag wird noch vom Finanz- und Steuerausschuss sowie vom Verfassungs-, Justiz- und Staatsbürgerschaftsausschuss (CCJ) abschließend geprüft. Um Gesetz zu werden, muss der Text sowohl vom Repräsentantenhaus als auch vom Senat gebilligt werden.
Dem Text zufolge kann die Union die Kosten für die Überstellung auf brasilianisches Territorium ganz oder teilweise übernehmen, nachdem sie einen Bericht des Außenministeriums vorgelegt hat, der Folgendes bescheinigt:
- die Tatsache, dass die Familie nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um die Kosten zu decken;
- es gibt keine Versicherung (Reise-, Lebens-, Sterbegeldversicherung), die diese Kosten abdeckt;
- keine Arbeitgeberhaftung bei Geschäftsreisen;
- Fehlen gesundheitlicher Beeinträchtigungen;
- der Status des Verstorbenen als Besucher oder vorübergehender Einwohner.
Bei der Beurteilung der Gewährung finanzieller Unterstützung kann die Regierung mit Genehmigung der Familie aus gesundheitlichen, logistischen oder wirtschaftlichen Gründen der Option einer Einäscherung im Ausland und der Überführung der Asche auf brasilianisches Territorium den Vorzug geben.
Die Kriterien und Verfahren für die Gewährung und Durchführung der Überstellung werden in Verordnungen des Außenministeriums festgelegt. Die Kosten werden durch das Itamaraty-Budget gedeckt , über das konsularische Hilfsprogramm für Brasilianer im Ausland.

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