Die TSU-Illusion

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Die TSU-Illusion

Die TSU-Illusion

Für Arbeitnehmer ist das Bruttogehalt der Bezugspunkt für die Bewertung ihres Einkommens und der damit verbundenen Abzüge. Dieser Wert verbirgt jedoch eine tiefere und strukturellere Realität: Die tatsächlichen Arbeitskosten sind aufgrund des Arbeitgeberbeitrags zur Sozialversicherung, der einheitlichen Sozialsteuer (TSU), deutlich höher als das Bruttogehalt. Die Art und Weise, wie wir den Arbeitnehmerbeitrag (11 %) und den Unternehmensbeitrag (23,75 %) festlegen, hat Konsequenzen, die weit über eine einfache Aufteilung der Beitragspflichten hinausgehen.

Stellen wir uns einen Mitarbeiter mit einem Bruttogehalt von 1.000 Euro vor. Für diesen Mitarbeiter ergibt sich daraus folgender Wert: 1.000 Euro, von denen 11 % für die Sozialversicherung abgezogen werden, zuzüglich der Steuer. Für das Unternehmen betragen die Gesamtkosten dieses Mitarbeiters jedoch 1.237,50 Euro – da zusätzlich 23,75 % des gleichen Gehalts an die Sozialversicherung abgeführt werden müssen. Das bedeutet, dass zwischen dem, was der Mitarbeiter für „wert“ hält, und den tatsächlichen Kosten für das Unternehmen eine Differenz von 237,50 Euro pro Monat besteht.

Das Kurioseste – und der zentrale Punkt dieser Überlegungen – ist, dass das Unternehmen keine zwei getrennten Zahlungen vornimmt. Es überweist weder einen Teil des Gehalts im Namen des Arbeitnehmers noch einen Teil in dessen Namen an die Sozialversicherung, und schon gar nicht nimmt es das Geld dafür aus verschiedenen Taschen. Es leistet eine einzige monatliche Überweisung an die Sozialversicherung, die beide Teile der TSU umfasst. Es würde keinen Unterschied machen, wenn der Bruttolohn dem Gesamtbetrag (1.237,50 €) entspräche, abzüglich eines einmaligen Abzugs von 28,05 % (die beiden aktuellen Raten, proportional zu den Gesamtkosten). Der Arbeitnehmer würde letztendlich genau den gleichen Nettobetrag erhalten, hätte aber eine klare Vorstellung von seinem Wert auf dem Arbeitsmarkt, eine der Realität entsprechende Darstellung seines Bruttolohns und seiner Beiträge.

Diese Trennung der TSU zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern ist eine historische und politische Fiktion und keine technische oder logische Notwendigkeit. Sie zielt lediglich darauf ab, den Eindruck eines Solidaritätspakts zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu erwecken, in dessen Rahmen beide zur Erreichung sozialer Rechte beitragen.

Doch diese Darstellung lässt sich in der Praxis nicht umsetzen. Unternehmen bewerten ihre Mitarbeiter stets anhand ihrer Gesamtkosten – nicht anhand ihres angegebenen Bruttogehalts. Und der Mitarbeiter muss, selbst wenn er den TSU-Anteil des Arbeitgebers nicht auf seiner Quittung sieht, stets genug produzieren, um diese Gesamtkosten zu decken. In der Praxis, und unabhängig vom Ergebnis, gibt es den Unternehmensbeitrag, den Beitrag an die Sozialversicherung und den Beitrag an den Mitarbeiter. Die Leistungsverteilung ist rein symbolisch, und da Unternehmen für Symbolik nicht empfänglich sind, hat sie nur den Mitarbeiter als Publikum.

Eine Verzerrung, die dem Arbeitnehmer schadet

Diese Konstruktion hat schädliche Folgen für den Arbeitnehmer. Sozialleistungen (wie Arbeitslosengeld, Rente oder Krankengeld) werden auf der Grundlage des angegebenen Bruttogehalts und nicht der tatsächlichen Arbeitskosten berechnet. Der Arbeitnehmer wird letztlich aufgrund der Berechnung seiner Ansprüche bestraft, die auf einem symbolischen Wert basiert, der durch einen Rechentrick herabgesetzt wurde, anstatt auf dem tatsächlichen Wert, den das Unternehmen für ihn zahlt.

Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer mehr beiträgt, als er denkt, und weniger profitiert, als er denkt – eine Verzerrung, die ausschließlich durch die Art und Weise entsteht, wie Werte präsentiert und wahrgenommen werden.

Das Bedürfnis nach Transparenz

Dieser Artikel plädiert weder für die Abschaffung von Steuern noch für die Kürzung von Beiträgen oder Sozialleistungen. Ganz im Gegenteil. Er plädiert für Transparenz, Vereinfachung und eine stärkere Abbildung der Realität – eine Klärung des Systems, damit sich die Arbeitnehmer ihres tatsächlichen Wertes, ihres Beitrags und der ihnen dadurch zustehenden Rechte voll bewusst sind.

Die Anzeige des Gesamtgehalts (der vollen Arbeitskosten) und die Anwendung eines einheitlichen Beitragssatzes würden nicht nur die Arbeit vereinfachen, sondern den Arbeitnehmern auch eine Vorstellung von ihrem tatsächlichen Gehalt und ihren tatsächlichen Beiträgen geben. Sie könnten so auch das tatsächliche Verhältnis zwischen ihren Beiträgen und ihren Vorteilen verstehen. Und es würde zu einer ehrlicheren Debatte über die Gerechtigkeit und Wirksamkeit der Sozialschutzsysteme führen.

Denn ein System, das den Wert der Arbeit im Namen einer symbolischen Fiktion des Teilens verbirgt, entzieht im Wesentlichen der schwächsten Seite der Gleichung die Macht: dem Arbeiter.

observador

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