Die Regierung senkt die Strom- und Heizkosten. Das neue Gesetz schützt Millionen Polen.

- Der Heizkostenzuschuss wird nach Einkommenskriterien vergeben. Sobald der Schwellenwert überschritten wird, gilt das Prinzip „Zloty für Zloty“.
- Der Mindestgutscheinbetrag beträgt 20 PLN. Unter diesem Betrag wird der Gutschein nicht eingelöst. Der Heizgutschein wird zweimal vergeben.
- Das Gesetz sieht außerdem eine Verlängerung des Anspruchs der Haushalte auf den eingefrorenen Strompreis von 500 PLN pro MWh netto bis Ende 2025 vor.
Der Sejm verabschiedete das Gesetz über den Heizgutschein und die Einfrierung der Strompreise für Haushalte im vierten Quartal 2025 auf 500 PLN pro MWh netto.
410 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf, einer war dagegen und 19 enthielten sich.
Nun wird das Gesetz zum Heizgutschein und zur Änderung bestimmter Gesetze zur Begrenzung der Strompreise dem Senat zur Beratung vorgelegt.
Mit dem Heizgutschein sollen Haushalte , die Fernwärme nutzen, im zweiten Halbjahr 2025 und im gesamten Jahr 2026 unterstützt werden.
Der Gutschein wird nach Einkommenskriterien vergeben. Wer ist anspruchsberechtigt?Die Gutscheinvergabe erfolgt nach Einkommenskriterien.
Es wird von Haushalten empfangen, die:
- bei Einpersonenhaushalten über ein monatliches Einkommen von höchstens 3.272,69 PLN verfügen;
- über ein Einkommen von höchstens 2.454,52 PLN pro Person im Falle eines Mehrpersonenhaushalts verfügen.
Darüber hinaus müssen diese Haushalte die vom Energieunternehmen gelieferte Fernwärme nutzen und für Wärme mehr als 170 PLN/GJ bezahlen.
Auch nach Überschreiten der Kriterien ist ein Heizkostengutschein erhältlich. Der Mindestbetrag beträgt 20 PLN.Es gilt das Prinzip „Zloty für Zloty“ , d. h. der Gutschein wird auch bei Überschreitung des Einkommenskriteriums gewährt, sein Betrag wird jedoch um den Betrag dieser Überschreitung gekürzt.
Der Mindestgutscheinwert beträgt 20 PLN. Unter diesem Betrag wird der Gutschein nicht eingelöst.
Der Heizkostengutschein wird zweimal vergeben. Es sind konkrete Beträge angegeben.Der Heizkostengutschein wird zweimal vergeben:
Für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2025 (einmalige Zahlung) in Höhe von:
- 500 PLN – wenn der Wärmepreis höher als 170 PLN/GJ und nicht höher als 200 PLN/GJ ist;
- 1.000 PLN – wenn der Wärmepreis höher als 200 PLN/GJ und nicht höher als 230 PLN/GJ ist;
- 1.750 PLN – wenn der Wärmepreis höher als 230 PLN/GJ ist.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 wird der Gutschein einmalig in Höhe von:
- 1.000 PLN – wenn der Wärmepreis höher als 170 PLN/GJ und nicht höher als 200 PLN/GJ ist;
- 2.000 PLN – wenn der Wärmepreis höher als 200 PLN/GJ und nicht höher als 230 PLN/GJ ist;
- 3.500 PLN – wenn der Wärmepreis höher als 230 PLN/GJ ist.
Die Regierung schätzt, dass sich die Gesamtkosten für die Anwendung des Heizgutscheins bis Ende 2026 auf 889,4 Millionen PLN belaufen werden.
Die Regierung verlängert die Einfrierung der Strompreise auf 500 PLN pro MWh nettoDas Gesetz sieht außerdem eine Verlängerung des derzeitigen Anspruchs der Haushalte auf den eingefrorenen Strompreis von 500 PLN pro MWh netto bis Ende 2025 vor.
Energieminister Miłosz Motyka kam kürzlich zu dem Schluss, dass eine Verlängerung des Rechts auf eingefrorene Strompreise bis 2026 nicht notwendig sei.
Ab 2026 wird der Strompreis unter 500 PLN/MWh fallenEr betonte, dass die Regierung neben Interventionen, etwa dem Einfrieren der Energiepreise, auch systemische Maßnahmen ergreife.
Wir werden alles daran setzen, dass der Stromtarifpreis ab dem neuen Jahr unter 500 PLN/MWh sinkt. Dies wird ein spürbares Ergebnis der Bemühungen unserer Regierung sein. Die Energiewende bedeutet , immer mehr stabile und erschwingliche Energiequellen in das System einzuführen. Ziel unserer Maßnahmen ist es, die Energie- und Heizkosten langfristig zu senken.
- erklärte Motyka.
Die Regelung zur Ausweitung der Möglichkeit der Nutzung des Festpreises war bisher im Abstandsgesetz enthalten, das Regelungen für den Bau von Windkraftanlagen enthält.
Präsident Karol Nawrocki legte gegen den Gesetzentwurf sein Veto ein und reichte einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Strompreissperre im Sejm ein. Dieser enthält genau dieselben Bestimmungen wie der abgelehnte Gesetzentwurf.
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