28.000 PLN für Besitzer von Photovoltaikanlagen. Sie müssen es bis August schaffen

- Im Rahmen der aktuellen Ausgabe des Programms „Mój Prąd“ können Sie Förderungen für private Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Wärmespeicher erhalten.
- Bewerbungen können bis zum 29. August 2025 eingereicht werden.
- Die Gesamtfördersumme für eine Photovoltaik-Mikroanlage, einen Energiespeicher und einen Wärmespeicher kann bis zu 28.000 PLN betragen, jedoch nicht mehr als 50 % der förderfähigen Kosten.
Gefördert werden können Photovoltaik-Heimanlagen, Stromspeicher und Wärmespeicher. Geld gibt es im Rahmen des Programms „ Mein Strom“ .
Bis wann können Sie einen Antrag auf Förderung im Rahmen der aktuellen Auflage von „Mein Strom“ stellen?Das Bewerbungsverfahren für das Programm Mój Prąd 6.0 dauert bis zum 29. August 2025 oder bis zur Erschöpfung der Mittel.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und Wärmespeichern erfüllt sein?Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist, dass eine PV-Mikroanlage entsprechend dem Förderzeitraum, also ab dem 1. Januar 2021, installiert, bezahlt und in Betrieb genommen und im Net-Billing-System abgerechnet wird. Frühere Ausgaben sind nicht antragsberechtigt.
Wie hoch ist die maximale Fördersumme des Programms?Die Höchstgrenzen betragen:
- PV-Mikroinstallationen – 6.000 PLN;
- PV-Mikroinstallationen + zusätzliches Element – 7.000 PLN;
- Energiespeicherung – 16.000 PLN;
- Wärmespeicherung – 5.000 PLN
Die Gesamtfördersumme für eine Photovoltaik-Mikroanlage, einen Energiespeicher und einen Wärmespeicher kann bis zu 28.000 PLN betragen . Sie darf jedoch nicht mehr als 50 % der förderfähigen Kosten betragen.
Wo kann ich die Förderung im Rahmen des Mein-Strom-Programms beantragen?Das Antragsformular für die Kofinanzierung und andere erforderliche Dokumente sind auf der Website https://mojprad.gov.pl/nabor-vi/#dokumenty verfügbar. Der Antragsgenerator für die Kofinanzierung ist verfügbar unter: https://gwd.nfosigw.gov.pl/
Welche Unterlagen sind dem Förderantrag beizufügen?- Eine Kopie der Rechnung für die Lieferung und Installation der Photovoltaikanlage mit dem Vermerk,
- Zahlungsnachweis der Rechnung oder eine Zahlungsaufstellung (bei Barzahlung),
- eine Bescheinigung des Verteilernetzbetreibers über die Installation des Zählers zusammen mit der Nummer der Stromabnahmestelle, an der der Zähler installiert wurde,
- eine Erklärung über die selbstständige Montage der Anlage (nur bei selbstständiger Montage der Anlage und Vorliegen der erforderlichen Qualifikationen).
Im Rahmen der aktuellen Ausgabe von „Moje Prąd“ erhielten bis zum 29. Mai 17.487 Prosumenten eine Förderung. Sie bekamen insgesamt 219,77 Millionen PLN an Zuschüssen.
Für Photovoltaikanlagen wurden 17.221 Zuschüsse im Gesamtwert von 107,43 Mio. PLN ausgezahlt, für Stromspeicher 7.321 Überweisungen im Wert von 105,04 Mio. PLN und für Wärmespeicher 1.647 Überweisungen im Wert von 7,3 Mio. PLN.
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