Was darf nicht im Keller bleiben? Und Roller und E-Bikes?
- Was darf aus feuerpolizeilichen Gründen nicht im Keller gelagert werden?
- Welche Vorschriften gelten für die Lagerung von E-Scootern und E-Bikes?
- Welche Gefahren können von Batterien und Akkumulatoren im Keller ausgehen?
- Welche Regelungen gelten für Genossenschaften und Wohngemeinschaften hinsichtlich Keller?
- Welche Gegenstände sollten aufgrund von Feuchtigkeit und Temperatur nicht im Keller gelagert werden?
- Warum ist ein Keller kein geeigneter Ort zur Aufbewahrung von Wertgegenständen und welche Risiken sind damit verbunden?
Zu diesem letzten Thema haben wir den Pressesprecher des Oberbefehlshabers der Landesfeuerwehr befragt.
Was nicht Darf man es im Keller aufbewahren? Was besagen die Vorschriften?Beschränkungen für die Lagerung bestimmter Gegenstände in Kellern ergeben sich aus Brandschutzbestimmungen. Diese sind in der Verordnung des Innen- und Verwaltungsministers vom 7. Juni 2010 über den Brandschutz von Gebäuden, sonstigen Bauwerken und Flächen geregelt. Gemäß Absatz 7, Absatz 2 dieser Verordnung dürfen „feuergefährliche Stoffe nicht in Kellern, auf Dachböden, in Treppenhäusern, Fluren und anderen öffentlich zugänglichen Räumen sowie auf Terrassen, Balkonen und Loggien gelagert werden.“
Was sollten Sie also nicht im Keller aufbewahren? Zunächst einmal:
- Flaschen für brennbare Gase, auch wenn sie leer sind;
- Sprengstoffe und Pyrotechnik, einschließlich Knallkörper, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Nebelkerzen und Munition;
- brennbare Flüssigkeiten, z. B. Kraftstoffkanister (Benzin oder Diesel);
- brennbare Chemikalien (Lacke, Lösungsmittel, Farben, Öle, Kerosin);
- Batterien und Autoakkumulatoren.
Keller sind ein beliebter Abstellort für Fahrräder. Doch ist es legal, die in letzter Zeit beliebten Roller und Elektrofahrräder dort aufzubewahren? Wir haben Karol Kierzkowski, Pressesprecher des Oberbefehlshabers der Staatlichen Feuerwehr, dazu befragt.
Der Experte betonte zunächst, dass bei diesen Fahrzeugen aufgrund der zum Antrieb verwendeten Batterien und Akkumulatoren die vom Hersteller vorgegebenen Regeln für die sichere Lagerung und Nutzung, einschließlich des Aufladens, eingehalten werden müssen.
„Wir weisen darauf hin, dass von solchen Fahrzeugen eine Brandgefahr ausgehen kann, beispielsweise wenn die Batterie mechanisch beschädigt oder überhitzt („überladen“) wird. Obwohl Brandschutzbestimmungen sowie technische und bauliche Vorschriften keine expliziten Anforderungen an die Batterielagerung stellen, ist die Verwendung und Lagerung technisch defekter Batterien verboten. Bei der Verwendung von Batterien sind die Sicherheitsrichtlinien des Herstellers zu beachten, die unter anderem auch die Lagerbedingungen für funktionsfähige Batterien festlegen“, so Karol Kierzkowski.
Der Experte wies auch auf weitere Punkte hin: „Fahrräder und Motorroller können aufgrund einiger brennbarer Bestandteile eine Brandgefahr darstellen. Darüber hinaus kann das Abstellen dieser Fahrräder auf öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Kellern) oder in Treppenhäusern die Evakuierung von Personen behindern oder Rettungs- und Löscharbeiten behindern. Gemäß § 4 Abschnitt 1 Punkt 2, 11 – 13 der Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 7. Juni 2010 über den Brandschutz von Gebäuden, anderen Bauwerken und Flächen (Gesetzblatt von 2023, Pos. 822 mit späteren Änderungen) ist es verboten, in Gebäuden und angrenzenden Flächen Tätigkeiten durchzuführen, die einen Brand verursachen oder dessen Ausbreitung verursachen oder Rettungsarbeiten oder eine Evakuierung behindern können [...].“
Karol Kierzkowski erinnerte auch daran, dass gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Artikel 82, Absatz 1, Punkte 3, 7 und 8) „[…] wer Tätigkeiten ausführt, die einen Brand verursachen oder dessen Ausbreitung verursachen oder Rettungsmaßnahmen oder eine Evakuierung behindern können […], mit Festnahme, einer Geldstrafe oder einem Verweis bestraft wird.“
Was nicht Darf man es im Keller aufbewahren? Was sagen die Vorschriften von Wohngemeinschaften und Genossenschaften?Auch in den Hausordnungen von Wohngemeinschaften und Genossenschaften wird auf die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen im Keller und Kellerflur hingewiesen.
So ist beispielsweise in der Hausordnung der Interunternehmerischen Wohnungsgenossenschaft „Zrzeszeni“ in Bydgoszcz (§ 1, Abs. 8) zu lesen: „Gemeinschaftsräume von Gebäuden (Treppenhäuser, Flure, Keller, Abstellräume für Einkaufswagen, Trockenräume usw.) und Außenanlagen sind sauber und ordentlich zu halten und bei ihrer Nutzung sind die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Ordnung sowie die Brandschutzbestimmungen einzuhalten.“
In der Hausordnung und dem Zusammenleben der Bewohner des PSM „Winogrady“ in Poznań heißt es in Paragraph 23 Absatz 2: „Das Abstellen von brennbaren Materialien (einschließlich Schränken, Tischen, Stühlen, Sesseln, Teppichen, Regalen, Kartons, Haushaltsgeräten und Kinderwagen) in Fluren, Dielen, Treppenhäusern und Kellergängen ist verboten. Das Abstellen von sperrigen oder anderen Gegenständen, z. B. Fahrrädern, deren Abstellen die erforderliche Breite des Fluchtwegs einschränken würde, ist verboten.“ Paragraph 23 Absatz 3 fügt hinzu: „Brennbare Materialien (Benzin, Farben, Lösungsmittel usw.), Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, andere Geräte mit Verbrennungsmotor sowie Geräte mit Elektromotoren und Batterien sind in Kellern nicht gestattet.“ Paragraph 25 Absatz 12 besagt: „Das Halten und Füttern von Tieren in Kellern ist verboten.“
Ähnliche Richtlinien finden sich in der Hausordnung der Wohnungsgenossenschaft Śródmieście in Łódź. Dort heißt es in Paragraph 21, Absatz 10: „Das Halten und Füttern von Tieren und Vögeln in Gemeinschaftsräumen, einschließlich Kellerfluren und Treppenhäusern, ist verboten.“ Weiter heißt es in Paragraph 22, Absatz 3: „Das Lagern von brennbaren, explosiven, ätzenden oder übelriechenden Materialien und Gegenständen in Wohnungen, Kellern, Garagen und anderen Räumen ist verboten.“
Es gibt eine Reihe weiterer Gegenstände, die nicht im Keller aufbewahrt werden sollten. Dazu gehören Gegenstände, die aufgrund der Feuchtigkeit und Temperatur im Keller verderben oder beschädigt werden können. Viele dieser Gegenstände können auch eine potenzielle Brandgefahr darstellen oder zur Ausbreitung von Feuer beitragen.
Hierzu zählen vor allem elektronische Geräte. Auch Möbel und Textilien sowie Bücher, Zeitungen und Dokumente sollten nicht in den Keller gelangen, da sie anfällig für Feuchtigkeit und Schimmel sind. Besonders nach längerer Zeit können diese Gegenstände einen unangenehmen Geruch entwickeln, der sich nur schwer wieder beseitigen lässt.
Darüber hinaus ist ein Keller kein geeigneter Ort für die langfristige Lagerung größerer Mengen Obst und Gemüse. Zwar ist es hier kühler als in einer Wohnung, dennoch können die Temperaturen mehrere Grad Celsius erreichen, was in Kombination mit der meist hohen Luftfeuchtigkeit zum schnellen Verderben solcher Vorräte beiträgt. Darüber hinaus können Obst und Gemüse Mäuse und Ratten in den Keller locken, die insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten in Häusern und Mehrfamilienhäusern nach Nahrung suchen.
Denken Sie auch daran, besonders wertvolle Gegenstände wie teure Werkzeuge nicht im Keller aufzubewahren, da diese dort leicht gestohlen werden können.
RP