Ohne Anstehen und kostenlos ins Sanatorium? Dafür müssen Sie einige Bedingungen erfüllen.
Was unterscheidet einen vom Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) finanzierten Sanatoriumsaufenthalt von einem von der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) im Rahmen der Invaliditätsprävention finanzierten Rehabilitationsprogramm? Unter anderem ermöglicht es einen schnelleren Behandlungsbeginn. Beim Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) können die Wartezeiten mehrere Monate betragen, während bei einer Rehabilitation durch die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) eine Wartezeit von mehreren bis maximal zwölf Wochen erforderlich ist. Darüber hinaus ist die Behandlung bei der ZUS völlig kostenlos und soll die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen. Rentner haben daher keinen Anspruch darauf. Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) stellt zu diesem Zweck zunehmend Mittel bereit – der Finanzplan der FUS für 2024 sah vor, dass über 321 Millionen PLN für die Invaliditätsprävention bereitgestellt werden, während der diesjährige Finanzplan der FUS von über 414 Millionen PLN ausgeht. Was sind die Bedingungen für die Rehabilitation?
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RP