1.500 oder 1.900 PLN monatlich, unabhängig vom Einkommen. Auszahlung am 29. August.

- Das Programm „Aktive Eltern“ bietet drei Formen der Unterstützung für Eltern von Kindern im Alter von 12 bis 35 Monaten.
- Die Höhe der Leistungen liegt zwischen 500 und 1.900 PLN pro Monat und hängt von der gewählten Option und der Situation des Kindes ab.
- Eltern können pro Kind nur eine Leistung erhalten und die Auszahlung erfolgt monatlich.
Das Programm „ Aktive Eltern“ reformierte das Unterstützungssystem für Eltern von Kindern unter drei Jahren. Es führte drei Arten von Leistungen ein:
- aktive Eltern im Beruf,
- aktiv im Kindergarten,
- aktiv zu Hause.
Eltern, die ein Kind im Alter von 12 bis 35 Monaten erziehen, können je nach Wahl für jedes Kind eine Unterhaltszahlung erhalten.
Keine der verfügbaren Leistungen ist einkommensabhängig. Bei der Leistung „Erwerbstätige Eltern“ wird jedoch sowohl die berufliche Tätigkeit der Eltern als auch der Umfang dieser Tätigkeit berücksichtigt.
Die Leistung „Aktiv berufstätige Eltern“ richtet sich an berufstätige Eltern eines Kindes im Alter von 12 bis 35 Monaten.
- Die Leistung beträgt 1.500 PLN monatlich für einen Zeitraum von 24 Monaten vom 12. bis zum 35. Lebensmonat des Kindes.
- Bei Kindern mit einem Behindertenausweis und entsprechenden Hinweisen wird die Leistung in erhöhter Höhe von 1.900 PLN monatlich gewährt.
Die Leistung „Aktiv in der Kita“ wurde mittlerweile durch einen Zuschuss zur Reduzierung der Kosten für den Aufenthalt eines Kindes in einer Kita ersetzt.
- Es richtet sich an Eltern von Kindern, die eine Kindertagesstätte für Kinder bis drei Jahre besuchen – also eine Kinderkrippe, einen Kinderclub oder eine Kindertagespflegestelle.
- Die Höhe der Beihilfe beträgt bis zu 1.500 PLN monatlich pro Kind bzw. bis zu 1.900 PLN monatlich pro Kind mit Behinderung, jedoch nicht mehr als die Höhe der Gebühr, die die Eltern für den Aufenthalt des Kindes in einer Betreuungseinrichtung zahlen.
- Das Gesetz führt außerdem eine Obergrenze für die Kindergartengebühren ein. Bei Überschreitung dieser Grenze wird die Betreuungseinrichtung bzw. der Tagespflegeperson von der Gewährung von Leistungen ausgeschlossen. In der ersten Phase der Umsetzung des Gesetzes liegt diese Grenze bei 2.200 PLN pro Monat.
Die Leistung „Aktiv zu Hause“ steht jedem Kind der Familie im Alter von 12 bis 35 Monaten zu und beträgt 24 Monate lang 500 PLN monatlich .
- Es ist nicht möglich, eine Leistung von 1.000 PLN für 12 Monate zu erhalten , wie es beim Familienpflegekapital der Fall ist.
- Diese Unterstützung richtet sich an Eltern von Kindern im Alter von 12 bis 35 Monaten, die keinen Anspruch auf die Leistung „Aktiv Eltern berufstätig“ oder „Aktiv in der Kita“ haben oder sich nicht freiwillig dafür entscheiden, insbesondere weil sie beruflich inaktiv bleiben oder ihr Kind keine Betreuungseinrichtung besucht.
Die Wahl einer der drei oben genannten Leistungen hängt von der Entscheidung der Eltern ab, vorausgesetzt, dass für dasselbe Kind in einem bestimmten Monat nur eine der Leistungen gezahlt werden kann.
Die Auszahlung der Leistungen im Rahmen des Programms „Aktiv in der Kita“ erfolgt jeweils zum 20. des Monats. Die Auszahlung der weiteren Leistungen aus diesem Programm erfolgt jeweils am letzten Werktag des Monats. In diesem Monat ist dies der 29. August.
wnp.pl