Das absolute Verbot tritt am 1. September in Kraft. Die Gesundheitsinspektion bestätigte schließlich

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Das absolute Verbot tritt am 1. September in Kraft. Die Gesundheitsinspektion bestätigte schließlich

Das absolute Verbot tritt am 1. September in Kraft. Die Gesundheitsinspektion bestätigte schließlich

Autor: erstellt von JKB • Quelle: Rynek ZdrowiaVeröffentlicht: 1. August 2025 21:01 UhrAktualisiert: 1. August 2025 21:01 Uhr

Diese Substanz wird häufig in vielen Nagelstylingprodukten (z. B. Gelen) verwendet. Die Haupthygieneinspektion (GIS) bestätigt, dass am 1. September ein Verbot der Verwendung von TPO in Kosmetika in Kraft tritt.

Das Verbot der Verwendung von TPO in Kosmetika tritt am 1. September in Kraft. Foto: Adobe Stock/Kaspars Grinvalds
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Die Oberste Hygieneinspektion erklärt, dass es sich bei TPO um Diphenyl-(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid (Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid) handelt, das in begrenzten Konzentrationen in kosmetischen Produkten zur Nagelmodellage und zum Nagelstyling verwendet werden darf und nur für den professionellen Gebrauch bestimmt ist.

Detaillierte Anforderungen für die Verwendung von TPO in Kosmetika sind in Anhang III Punkt 311 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel genau definiert.

TPO ist in Nagelstylingprodukten wie Hybridlacken und Gelen enthalten. Es fungiert als Photoinitiator, der den Aushärtungsprozess in einer UV-/LED-Lampe aktiviert.

Nach Angaben der Haupthygieneinspektion (GIS) ist die Verwendung von TPO in kosmetischen Produkten ab dem 1. September 2025 verboten . „Angesichts der Einstufung des Stoffes gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 CLP2 sollte TPO als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1B (Repr. Kat. 1B) nicht in Kosmetika verwendet werden“, heißt es.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Kosmetikindustrie Zeit hat, ihre Kosmetikformeln vor Ablauf der Frist anzupassen. Ab dem 1. September dürfen Kosmetika, die TPO enthalten, nicht mehr vermarktet oder bereitgestellt werden.

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Urheberrechtlich geschütztes Material – Regeln für den Nachdruck sind in den Bestimmungen festgelegt.

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