14. Rente zu zahlen. Alles klar: Die Regelung trat am 1. August in Kraft

Autoren: PAP ; Erstellt von BARB • Quelle: PAP • Veröffentlicht: 1. August 2025 18:47
Im Jahr 2025 wird die vierzehnte Rente gemäß einer am Freitag in Kraft getretenen Verordnung des Ministerrats im September ausgezahlt. In diesem Jahr beträgt die volle vierzehnte Rente 1.878,91 PLN brutto, was der aktuellen Mindestrente entspricht.
Die zusätzliche jährliche Geldleistung für Rentner und Pensionäre ist seit 2023 fest in den Auszahlungsplan der Leistungsempfänger integriert. Der Auszahlungsmonat wird jeweils vom Ministerrat in einer Verordnung festgelegt, die spätestens am 31. Oktober des jeweiligen Jahres erlassen wird.
- Diese Woche wurde die Verordnung zur Bestimmung des Auszahlungsmonats der vierzehnten Rente im Jahr 2025 im Gesetzblatt veröffentlicht und trat am Freitag, dem 1. August, in Kraft.
Gemäß den vom Arbeitsministerium ausgearbeiteten Vorschriften werden die 14. Renten wie in den Vorjahren im September ausgezahlt .
In diesem Jahr beträgt der Gesamtbetrag der vierzehnten Rente 1.878,91 PLN brutto , was der aktuellen Mindestrente entspricht.
Gemäß dem Gesetz steht der volle Betrag Personen zu, deren Grundleistung (z. B. Rente oder Invaliditätsrente) 2.900 PLN brutto nicht übersteigt. Wird dieser Betrag überschritten, wird die Leistung pro Zloty gekürzt.
Die 14. Rente ist frei von Abzügen, wie z. B. Pfändungen durch Gerichtsvollzieher. Sie wird bei der Beantragung von Sozialhilfe, Unterhalt oder dem 500+-Programm für Angehörige nicht als Einkommen angerechnet. Lediglich Krankenversicherungsbeiträge und Einkommensteuervorauszahlungen werden von der Leistung abgezogen.
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