Amsterdam: Keine Strafe für die Vermietung von Zimmern durch Sozialhilfeempfänger

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Amsterdam: Keine Strafe für die Vermietung von Zimmern durch Sozialhilfeempfänger

Amsterdam: Keine Strafe für die Vermietung von Zimmern durch Sozialhilfeempfänger

Dies wurde von den Amsterdamer Stadträten Rutger Groot Wassink (Soziales) und Zita Pels (Wohnungswesen) bekannt gegeben.

In Amsterdam erhalten fast 40.000 Familien monatlich Sozialhilfe. Diese dient als soziales Sicherheitsnetz; um Missbrauch zu verhindern, schreiben strenge Regeln vor, dass jedes zusätzliche Einkommen größtenteils zurückgezahlt werden muss.

Deshalb ist die Vermietung durch Vermieter für diese Gruppe unattraktiv: Bis zu dieser Woche wurden diesen Bewohnern die Mieteinnahmen von ihren Sozialleistungen abgezogen.

Essen mitnehmen

Das ändert sich ab dem 1. November. „Ein Amsterdamer Sozialhilfeempfänger, der ein Zimmer vermietet, kann ab diesem Datum zusätzlich zu seinen bestehenden Sozialleistungen 275 Euro seines monatlichen Einkommens aus der Zimmervermietung einbehalten“, so die Stadträte. Wer seinem Mieter zudem erlaubt, im Haus zu essen, kann sogar 475 Euro seines monatlichen Einkommens einbehalten.

Würden nur 5 Prozent der Amsterdamer Sozialhilfeempfänger versuchen, ein Zimmer zu vermieten, würden zweitausend neue Zimmer geschaffen.

Kurze Verträge

In Het Parool hofft Stadtrat Pels, dass durch das Projekt Hunderte zusätzliche Studentenzimmer geschaffen werden. Wichtig ist allerdings, dass der Vermieter, beispielsweise die Wohnungsbaugesellschaft, seine Zustimmung erteilt.

Wer eine Wohnungsmiete in Erwägung zieht, muss keine Angst haben, dass der Student nie wieder auszieht. Die ersten neun Monate des Vertrags gelten als Probezeit, die Laufzeit eines Wohnungsmietvertrags beträgt immer maximal ein Jahr.

Die Vermietung eines Zimmers in der eigenen Wohnung ist nicht nur für Sozialhilfeempfänger von Vorteil. Auch Menschen mit anderen Leistungen der Armutsbekämpfung, wie etwa IOAW (ältere Arbeitslose) oder IOAZ (arme Selbstständige), dürfen ihre Mieteinnahmen in voller Höhe behalten.

Auch für Rentner attraktiv

Nicht nur in Amsterdam wird die Vermietung von Gaststätten immer attraktiver. Auch in den gesamten Niederlanden erhalten Empfänger von AOW- oder WW-Leistungen (vorübergehend arbeitslos) keine Leistungen aus der Vermietung von Gaststätten. Dieses Einkommen hat auch keinen Einfluss auf ihren Mietzuschuss, ihre Krankenversicherungszulage oder ihr Kindergeld.

Die Vermietung über einen Vermieter ist insbesondere für jüngere Studierende eine gute Lösung. Bis zum 21. Lebensjahr haben sie keinen Anspruch auf Wohngeld, was ihnen die Suche nach bezahlbarem Wohnraum erleichtert.

Bis 2030 wird der bundesweite Wohnungsmangel voraussichtlich über 32.000 Zimmer erreichen. Seit der Einführung strengerer Mietvorschriften im vergangenen Jahr (Affordable Rent Act) verkaufen viele Eigentümer ihre Mietwohnungen. Besonders betroffen sind Studierende.

RTL Nieuws

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