Sie fordern, dass die Wahl des Generalstaatsanwalts für Menschenrechte für die Bürger geöffnet wird.

Nach dem Rücktritt von Sara Irene Herrerías Guerra, die das Amt der Richterin am Obersten Gerichtshof der Nation übernahm, forderten verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen den Generalstaatsanwalt der Republik (FGR), Alejandro Gertz Manero, auf, ein öffentliches und transparentes Verfahren zur Ernennung ihres Nachfolgers als Sonderstaatsanwalt für Menschenrechte durchzuführen.
In dem Brief, der von Organisationen wie TÉ BUSCO, Abogadas con glitter, Article 19, Impunidad Cero, Fundar und der Foundation for Justice unterzeichnet wurde, wurde argumentiert, dass die Ernennung auf einer öffentlichen und offenen Ausschreibung basieren sollte, mit gesellschaftlicher Prüfung und einer zuvor festgelegten Methodik.
Darüber hinaus betonten die Organisationen, dass diese Staatsanwaltschaft für die Untersuchung schwerer Menschenrechtsverletzungen – wie etwa Verschwindenlassen, Folter, Angriffe auf Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Migranten – von zentraler Bedeutung sei und dass die Ernennung daher Eignungskriterien und eine gesellschaftliche Prüfung erfordere.
Sie wiesen darauf hin, dass das Gesetz über die Generalstaatsanwaltschaft die Beteiligung der Bürger an diesem Verfahren ermöglicht und ihnen die Bereitstellung relevanter Informationen für die Ernennung ermöglicht. Artikel 19 des Gesetzes über die Generalstaatsanwaltschaft ermächtigt die Bürger nämlich, im Ernennungsprozess relevante Informationen bereitzustellen. Dieser erfordert ein formelles Verfahren mit offenen Ausschreibungen, klaren Methoden und öffentlichen Interviews, um sicherzustellen, dass die ausgewählte Person am besten geeignet ist, die Straflosigkeitskrise des Landes zu bewältigen.
„Wer auch immer diese spezialisierte Staatsanwaltschaft leitet, muss ein besonderes Gespür für die Notwendigkeit haben, einen kontinuierlichen Dialog mit den Opfern und der Zivilgesellschaft aufrechtzuerhalten“, betonten sie.
Andererseits führten sie aus, dass zwischen 2006 und 2022 auf Bundesebene 1.455 Ermittlungen wegen gewaltsamen Verschwindens eingeleitet wurden, es jedoch nur zu 22 Verurteilungen kam. Was das Verschwindenlassen von Privatpersonen betrifft, kam es laut Impunidad Cero bei 959 Ermittlungen zu keiner Verurteilung, sodass die Straflosigkeitsrate bei 99,1 % liegt.
Die NGOs schlugen unter anderem technische Tests zur Messung des Wissens über Makrokriminalität, Menschenrechte, Geschlechterperspektive und Forensik vor, außerdem öffentliche Interviews mit der Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung und eine begründete schriftliche Entscheidung auf Grundlage der Ergebnisse des Verfahrens.
Eleconomista