INE missbilligt Aufruf zur Nichtteilnahme an Richterwahlen

Der Präsident des Nationalen Wahlinstituts (INE), Guadalupe Taddei, warnte, dass Aufrufe zur Nichtwahl ebenso wie die Verteilung von „Akkordeons“ zur Bevorzugung bestimmter Kandidaten Wahlverbrechen seien.
„Zweifellos stellt die massive Präsenz von Wahlleitfäden, Wahlanweisungen und Wahlakkordeons eine Herausforderung für das Nationale Institut dar. Dasselbe gilt aber auch für die Menschen, die aufgefordert werden, nicht zu wählen und nicht teilzunehmen. Auch das ist ein Wahlverbrechen“, betonte er während der Sitzung des Generalrats des INE.
Nach der Verabschiedung von Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung der Verteilung von „Akkordeons“ zur Stimmabgabe für bestimmte Kandidaten am kommenden Sonntag, dem 1. Juni, erklärte der Leiter des INE, dass diejenigen, die im Wahllokal zur Stimmabgabe zwingen oder sie dazu verleiten, sowie diejenigen, die versuchen, die Stimmabgabe zu verhindern, ein Wahlverbrechen begehen.
„Diejenigen, die derzeit versuchen oder planen, diese Wahlleitfäden, die sogenannten Akkordeons, weiter zu verteilen, fordere ich dringend auf, damit aufzuhören, da sie dem Wahlprozess in keiner Weise nützen. Aber auch diejenigen, die darauf bestehen, dass wir nicht wählen gehen sollten, fordere ich dringend auf, zu schweigen und den Willen der Wähler zu respektieren“, wiederholte er.
Neuartiges Phänomen
Der Chefberater räumte auch ein, dass die „Akkordeons“ sowohl während des Wahlkampfs als auch während der Sperrfrist ein neuartiges Phänomen für das INE darstellten, „denn ja, wir sind uns einig, dass es sich dabei um Wahlpropaganda handelt; ihre Verwendung ist während des Wahlkampfs akzeptabel, nicht jedoch während der Sperrfrist.“
Darüber hinaus wurde erklärt, dass dieses Institut alle auftretenden Fälle mit äußerster Gründlichkeit und Akribie prüfen werde.
„Konkrete Sachverhalte können wir nicht erörtern, da diese für uns nicht als solche bestätigt sind (…) Die beiden bisher von uns bearbeiteten Anzeigen geben uns die Möglichkeit, die jeweils für die Ermittlungen zuständige Behörde in ihrem Zuständigkeitsbereich zu informieren“, erklärte der Chefberater.
Er forderte jedoch auch die Offenlegung der Gesamtzahl der bislang beim INE eingegangenen Abgrenzungsschreiben.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments liegen uns nach den mir vorliegenden Informationen 101 Abgrenzungsdokumente vor. Daher bitte ich Sie, die bis heute erhaltenen Dokumente unter denselben Bedingungen in diesen Vertragsentwurf aufzunehmen, wie sie bereits enthalten sind.
Eleconomista