Einzelprüfung im Mai: Wann das Geld eintrifft (Termine) und eingehende Rückstände


Einmalzahlung für Mai , wichtige Neuigkeiten. Der Mai ist ein sehr wichtiger Monat für die vom INPS bereitgestellten Maßnahmen für Familien mit unterhaltsberechtigten Kindern.
Tatsächlich wird INPS ab diesem Monat mit der Auszahlung der monatlichen Beträge der einmaligen Zulage beginnen, die auf der Grundlage der neuen ISEE-Daten aktualisiert werden. Die Auszahlung erfolgt zwischen dem 18. und 20. Mai für diejenigen, bei denen sich an ihrer Familien- oder Einkommenssituation nichts geändert hat. Für diejenigen, die im Laufe des Jahres 2025 eine neue Single Substitutive Declaration (DSU) eingereicht haben, könnte die Gutschrift jedoch bis zum Monatsende verschoben werden.
Um den vollen Betrag der einmaligen Zulage in Anspruch nehmen zu können, ist es unbedingt erforderlich, die aktualisierte ISEE-Erklärung für 2025 eingereicht zu haben. Wer dies bis zum 28. Februar nicht getan hat, erhält einen Scheck, der auf dem vorgesehenen Mindestbetrag berechnet wird. Aber Vorsicht, es ist noch Zeit: Die Frist zur Bereinigung der Stelle ist auf den 30. Juni 2025 festgelegt. Durch die Einreichung des DSU innerhalb dieser Fristen ist es auch möglich, die Einziehung der Zahlungsrückstände ab März zu erwirken.
Für Personen, die bereits in den Vorjahren Anspruch auf Alleinerziehendenbeihilfe hatten, verlängert sich der Anspruch automatisch, sofern dem Antrag stattgegeben wurde und es zu keinen wesentlichen Änderungen im familiären Umfeld kommt. Um jedoch einen personalisierten Betrag zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, für das Jahr 2025 ein neues DSU einzureichen. Liegt kein Aktualisierungskonto vor, wird der Betrag auf Grundlage der gesetzlich festgelegten Mindestwerte berechnet.
Wer die DSU bis zum 30. Juni 2025 einreicht, kann dank der Neuberechnung auf Basis der neuen Parameter dennoch von der rückwirkenden Erstattung ab März profitieren.
Die Single Substitutive Declaration kann online über das ISEE Single Portal ausgefüllt werden. Folgendes sollte beachtet werden:
Anzugeben ist die familiäre Lebensgemeinschaft, die zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht. Die berücksichtigten Einkünfte beziehen sich auf das zweite Kalenderjahr vor dem Einreichungsjahr. Die Berechnung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens erfolgt auf Grundlage der zum 31. Dezember 2024 bestehenden Besitzmenge.
Der Prozess umfasst:
Die Verwendung des vorkompilierten DSU , verfügbar auf der INPS-Website. Die Änderung und Vervollständigung selbst deklarierter Daten. Digitale Zustellung durch alle erwachsenen Mitglieder der Familieneinheit. Weiterleitung an das ISEE-System zur Validierung.
Nach der Bestätigung übermittelt die Steuerbehörde dem INPS die zur Berechnung der Zulage erforderlichen Daten.
Die Höhe des Einzelunterhalts richtet sich nach den Besonderheiten der Familiengemeinschaft und dem Einzelfall. Zu den wichtigsten festgestellten Steigerungen zählen:
Die Beträge sind je nach Grad der Behinderung gestaffelt:
Schwerbehinderung: + 109,1 Euro Mittlere Behinderung: + 97,7 Euro
Nicht-Selbstversorgung: + 120,6 Euro. Diese Erhöhungen werden unabhängig vom ISEE-Wert gezahlt.
Für Familien mit mindestens drei minderjährigen Kindern erhöht sich der Betrag entsprechend der ISEE-Steuerklasse. Die Werte variieren von maximal 85,4 Euro (bei niedrigen Einkommen) bis minimal 17,2 Euro (bei höheren Einkommen).
Für Mütter unter 21 Jahren ist eine pauschale Erhöhung um 23 Euro monatlich vorgesehen.
Diese Erhöhung wird auch an den ISEE angepasst, mit einer Höchstgrenze von 34,4 Euro/Monat für diejenigen, die in die ersten Kategorien fallen, und null Euro für diejenigen, die den Wirtschaftsindikator von 45.939,56 Euro überschreiten.
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten gibt es noch einige vorübergehende Erhöhungen für bestimmte Kategorien:
Vorübergehende Erhöhung für diejenigen, die von ANF zu AUU gewechselt sind: gültig für Januar und Februar 2025, garantiert den Ausgleich etwaiger Verluste im Vergleich zum vorherigen Regime (gültig für Haushalte mit einem ISEE von weniger als 25.000 Euro). 50 % mehr für Kinder unter einem Jahr: Gültig bis zum ersten Geburtstag des Kindes. 50 % mehr für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren (bei mindestens drei unterhaltsberechtigten Kindern), wenn der ISEE im oberen Bereich liegt.
Pauschalerhöhung um 150 Euro/Monat für Familien mit vier oder mehr Kindern.
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