Geld. Schenkungen zwischen Ehepartnern: Welche Vorteile gibt es?

Durch die verschiedenen Reformen des Erbrechts in den letzten Jahren hat sich das Schicksal des überlebenden Ehegatten deutlich verbessert: Er gilt nun als Erbe, profitiert von einem Anspruch auf das Familienheim oder ist ganz von der Erbschaftssteuer befreit.
Darüber hinaus wird dieser Schutz durch die Schenkung an den letzten Hinterbliebenen, die nur im Falle einer Heirat möglich ist, noch verstärkt.
Ein erhöhter AnteilIm Gegensatz zu anderen Schenkungen geht es hier nicht darum, einen bestimmten Vermögenswert zu verschenken, sondern Rechte für den Fall des Todes eines der Ehegatten.
Es tritt daher zum Zeitpunkt des Erbfalls in Kraft. Es kann zum Zeitpunkt des Ehevertrags oder später unterzeichnet werden und entfaltet seine volle Bedeutung im Falle von Kindern aus einer früheren Verbindung.
Tatsächlich steht dem überlebenden Ehegatten in diesem Fall gesetzlich nur ein Viertel des Nachlassvermögens zu. Durch eine Schenkung unter den Ehegatten können diese Anteile je nach Anzahl der Kinder erhöht werden, sofern dadurch das gesetzliche Erbe nicht beeinträchtigt wird.
Auch gegenüber den Vorfahren des Verstorbenen bietet es einen Vorteil: Sind keine Kinder vorhanden, aber die Eltern noch am Leben, fällt das gesamte, im Volleigentum stehende Vermögen an den Überlebenden zurück, während es ohne Schenkung nur die Hälfte oder drei Viertel sind.
Der Vorteil der KantonierungEin weiterer Vorteil einer Schenkung unter Ehegatten ist die Möglichkeit einer Teilung, die in der Urkunde vorgesehen werden muss. Diese Teilung soll eine bessere Verteilung des Nachlasses ermöglichen, indem dem überlebenden Ehegatten nur bestimmte Vermögenswerte zustehen.
So kann der den Kindern zustehende Anteil erhöht werden und auch die damit verbundenen Erträge, ohne dass dies als Spende gilt.
Da das Vermögen dann wieder in den Nachlass einfließt, können die Kinder von der Erbschaftssteuerermäßigung von 100.000 € profitieren und so die Besteuerung der Übertragung begrenzen.
Ein Akt des VertrauensDa Schenkungen zwischen Ehegatten erbrechtliche Auswirkungen haben, müssen sie Gegenstand einer notariellen Urkunde sein.
Auch wenn dies nicht zwingend ist, wird es im Allgemeinen von beiden Ehegatten einvernehmlich vereinbart, was zu zwei getrennten, vom Notar errichteten Urkunden führt.
Die Kosten für jede Urkunde liegen zwischen 150 und 200 Euro, einschließlich der Notarkosten und der Registrierung in der Zentraldatei für Testamente und Testamente (FCDDV).
Bitte beachten Sie, dass diese besondere Schenkung auf dem Vertrauen der Ehegatten beruht. Jeder von ihnen kann seine Schenkung jederzeit widerrufen, ohne den Ehegatten zu benachrichtigen und ohne dass der Notar dies melden kann, da er an die Schweigepflicht gebunden ist.
Es kann auch durch Testament widerrufen werden.
Le Progres