Google behält Chrome, muss aber aufgrund eines Gerichtsurteils Daten weitergeben.

Am Dienstagmorgen wurde im Gerichtssaal des District of Columbia Court ein neues Kapitel in der Geschichte des Tech-Giganten geschrieben. Richter Amit Mehta entschied, dass Google seinen Chrome-Browser, einen wichtigen Teil seines digitalen Imperiums, behalten darf, aber seine Geschäftspraktiken grundlegend ändern muss. Die Entscheidung markierte einen Kompromiss zwischen den vom Justizministerium geforderten härtesten Sanktionen und Googles entschiedener Verteidigung, die darauf beharrte, dass der Erfolg des Unternehmens auf den Vorlieben der Verbraucher und nicht auf illegalen Praktiken beruhte.
Das Urteil konzentriert sich auf zwei Kernpunkte: das Verbot von Exklusivverträgen, die Google als Standardsuchmaschine auf Millionen von Geräten festlegten, und die Verpflichtung, bestimmte Suchdaten weiterzugeben. Die Entscheidung zielt darauf ab, das Monopol einzuschränken, das Google laut Justizministerium durch milliardenschwere Verträge mit Unternehmen wie Apple aufgebaut hat. Apple zahlt jährlich Milliarden, um seine Suchmaschine auf iPhones zu halten.
Die Geschichte geht auf das Jahr 2020 zurück, als das US-Justizministerium eine wegweisende Klage einreichte und Google beschuldigte, gegen Abschnitt 2 des Sherman Acts verstoßen zu haben, der Monopolbildung eindämmen soll. Der Vorwurf war eindeutig: Google dominierte nicht nur den Markt für Internetsuchmaschinen, sondern errichtete auch Markteintrittsbarrieren, um den Wettbewerb zu verhindern. Im August 2024 stellte das Gericht fest, dass Google tatsächlich gegen das Gesetz verstoßen hatte, indem es in seinem Kernmarkt ein illegales Monopol aufrechterhielt.
Während des Wiedergutmachungsprozesses im Mai 2025 wurden heftige Vorschläge unterbreitet. Während das Justizministerium drastische Maßnahmen forderte, wie etwa den möglichen Verkauf von Chrome oder ein vollständiges Verbot von Zahlungen für die Standardsuchmaschine, verteidigte Google sein Modell mit der Begründung, dass jede gravierende Änderung Partnern und Verbrauchern schaden würde. Richter Mehta lehnte schließlich die extremsten Sanktionen ab, ordnete aber erhebliche Änderungen der Geschäftspraktiken des Unternehmens an.
Eine der großen Fragen war, ob Google gezwungen werden könnte, sich von Chrome oder sogar Android zu trennen. Das Urteil war eindeutig: Es wird keine Zwangsveräußerung dieser wichtigen Vermögenswerte geben. Der Richter entschied, dass sie nicht direkt zur Umsetzung illegaler Beschränkungen verwendet wurden, sodass ein Verkauf nicht angemessen war. Die Verpflichtung zur Weitergabe von Suchdaten stellt jedoch eine erhebliche Lücke in der Informationsmauer dar, die bisher ausschließlich Google kontrollierte.
Einer der heikelsten Aspekte des Urteils war die Frage der Zahlungen Googles an Partner wie Apple. Das Gericht erkannte an, dass die Aussetzung dieser Zahlungen verheerende Folgen für mehrere Unternehmen und auch für die Verbraucher hätte, da sie mit höheren Preisen für Produkte oder Dienstleistungen rechnen müssten. Daher verbietet das Urteil diese Transaktionen nicht, schränkt aber Exklusivitätsvereinbarungen ein, die Googles marktbeherrschende Stellung stärken.
Obwohl das Urteil einen historischen Präzedenzfall darstellt, ist die Geschichte noch lange nicht zu Ende. Google hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, was die Umsetzung endgültiger Sanktionen verzögern könnte. Unterdessen feiert das Justizministerium einen Teilsieg, der eine Botschaft an die gesamte Tech-Branche sendet: Selbst Giganten wie Google müssen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ihre Praktiken den Wettbewerb gefährden.
Das Urteil entfacht zudem die Debatte darüber neu, wie stark die Macht der Big Tech-Unternehmen eingeschränkt werden sollte, um Innovationen und das Recht der Nutzer auf freie Entscheidung im Internet zu schützen. Für viele ist dieser Fall nur der Beginn einer neuen Ära der Regulierung, die die digitale Landschaft in den USA und wahrscheinlich auch weltweit neu gestalten wird.
La Verdad Yucatán