Neue Regeln für die Biotonne: Diese Änderungen beim Biomüll gelten ab heute, 1. Mai

Wer der Umwelt etwas Gutes tun möchte, sollte darauf achten, seinen Müll sorgfältig zu trennen. Denn Biomüll enthält wertvolle organische Stoffe, die zu Kompost oder Biogas verarbeitet werden können. Doch immer wieder landen auch Abfälle in der Biotonne, die dort nicht hingehören: zum Beispiel Plastik, Glas oder Metall. Diese Fremdstoffe sind oft nur schwer auszusortieren und können die organischen Abfälle im schlimmsten Fall unbrauchbar oder sogar umweltschädlich machen.
Um die Qualität des Biomülls zu verbessern und Kosten beim Aussortieren von Fremdstoffen zu sparen, tritt in Deutschland ab dem 1. Mai eine neue Abfallverordnung in Kraft. Das zieht einige Änderungen bei der Müllabfuhr nach sich. Worauf Sie künftig achten sollten.
Bioabfälle dürfen ab dem 1. Mai nur noch maximal 1 Prozent Fremdstoffe enthalten. Entsorgungsunternehmen müssen Biotonnen strenger auf Verunreinigungen kontrollieren, unter anderem mit Sensoren an den Müllfahrzeugen. Tonnen mit einem Fremdstoffanteil von mehr als 3 Prozent werden von der Müllabfuhr nicht mehr geleert.
Wenn die Biotonne nicht geleert wird, muss der Besitzer den Müll selbst nachsortieren und korrekt entsorgen, was mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden sein kann. Außerdem kann das Stehenlassen einer Biotonne über einen längeren Zeitraum insbesondere in den warmen Sommermonaten zu unangenehmen Gerüchen führen. Bei groben Verstößen gegen die Abfallverordnung können sogar Geldstrafen von bis zu 2500 Euro verhängt werden.
In die Biotonne gehören biologisch abbaubare Abfälle aus Küche und Garten. Dazu zählen unter anderem:
- Brot und Backwaren
- Eierschalen
- Fisch, Fleisch und Wurst
- Milchprodukte
- Obst und Gemüse (auch Südfrüchte)
- Kaffeefilter und Teebeutel
- Gartenabfälle (zum Beispiel Blumen, Blumenerde, Laub, Pflanzenteile, Gras, Unkraut, Zweige)
- Stroh, Heu und Kleintierstreu (in kleinen Mengen)
- Holzwolle und Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
- Haare, Federn und Knochen
Fremdstoffe, die nicht in die Biotonne gehören, sind zum Beispiel:
- Kunststoffe und Verpackungen wie Plastiktüten, Einweggeschirr und -besteck, Kaffeekapseln, Blumen- und Pflanztöpfe (auch kompostierbare)
- Metall, Glas und Keramik
- behandeltes Holz (zum Beispiel Möbel und Spanplatten)
- Windeln (auch kompostierbar).
- Hygieneartikel wie Tampons, Binden und Windeln (auch kompostierbare), Verbandmaterial, Watte und Wattestäbchen
- Textilien
- tierische Abfälle (zum Beispiel Hundekot oder mineralische Kleintierstreu)
- Asche, Ruß und Kehricht
- Medikamente und Chemikalien
- Staubsaugerbeutel
- Putzlappen und -tücher
- Tapeten und Teppichböden
Eine Liste der Abfälle, die für eine Verwertung nach Bioabfallordnung grundsätzlich geeignet sind, ist auf der Website des Bundesamtes für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) verfügbar. Die Liste ist jedoch nicht verbindlich: Welche Abfälle in der Biotonne gesammelt werden, kann sich je nach Kommune unterscheiden. Wer sich unsicher ist, sollte sich daher direkt beim örtlichen Entsorgungsunternehmen informieren.
rnd