Budapest-Komplex | Maja T. muss in U-Haft bleiben
Budapest. Die in Budapest inhaftierte deutsche non-binäre Person Maja T. (24) bleibt weiter in Haft. Das zuständige Gericht lehnte einen Antrag auf Überstellung in den Hausarrest ab und begründete dies mit erhöhter Fluchtgefahr angesichts eines möglichen Strafmaßes von bis zu 24 Jahren Haft.
Maja T. wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest an Gewalttaten gegen tatsächliche oder mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt und für schwere Körperverletzungen mitverantwortlich gewesen zu sein. Im Dezember 2023 war Maja T. in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies untersagt hatte. Die Entscheidung kam wenige Minuten zu spät.
Maja T. sagte nach der Urteilsverkündung, es gebe »keinen objektiven Grund« für eine weitere Inhaftierung, deren Bedingungen »unmenschlich« seien. Maja kündigte eine Fortsetzung eines vor 16 Tagen begonnenen Hungerstreiks an. Dutzende antifaschistische Aktivisten verfolgten das Verfahren auf der Zuschauertribüne, andere demonstrierten draußen mit Rufen wie »Free Maja«. Die Polizei trennte diese Gruppe von rechtsextremen Gegendemonstranten.
Forderungen an die Politik, sich mit dem Fall zu befassenMartin Schirdewan, Vorsitzender der Fraktion The Left im EU-Parlament, kritisierte die Entscheidung des Gerichts: »Die Ablehnung des Antrags auf Hausarrest ist ein Skandal mit Ansage. Dieser Prozess ist weniger ein juristisches Verfahren als ein gezielter Rachefeldzug von Viktor Orbán gegen antifaschistische Personen.« Die Haftbedingungen, unter denen Maja T. seit über einem Jahr festgehalten werde, seien unmenschlich und verstießen gegen internationales Recht, so Schirdewan. »Hausarrest wäre ein minimaler Schritt hin zu menschenwürdiger Behandlung gewesen – zumal Maja T. vor zwei Wochen in den Hungerstreik getreten ist. Dass selbst dieser drastische Akt nicht zu einem Umdenken führt, ist zutiefst beschämend. Es gibt keine Rechtfertigung, warum Maja T. seit einem Jahr und nun weiterhin unter schlimmsten Bedingungen in Untersuchungshaft bleiben muss.« Er erwarte von der Bundesregierung, dass diese »endlich klar Stellung bezieht, sich öffentlich hinter Maja T. stellt und mit Nachdruck ihre Rückführung nach Deutschland einfordert«, sagt Schirdewan.
An die Politik – genauer: an die Parteien in Leipzig, die Abgeordneten des Bundestags und die Queerbeauftragte von Sachsen – wendet sich auch ein offener Brief des Aktionsnetzwerks »Leipzig nimmt Platz« mit der Forderung, sich für Maja T. einzusetzen. »Konkret bitten wir Sie um eine klare Stellungnahme und aktives Handeln im Fall der non-binären deutschen Staatsbürger*in Maja T.«, heißt es in dem Brief. Selbst Italien unter der Regierung der extremen Rechten habe in einem vergleichbaren Fall interveniert und eine italienische Staatsbürgerin zurückgeholt. »Wir fragen uns daher: Warum schweigt die deutsche Politik? Warum schweigen Sie? Welche konkreten Schritte unternehmen Sie, um den Schutz deutscher Staatsangehöriger zu gewährleisten, ein rechtsstaatliches Verfahren sicherzustellen und die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts umzusetzen?«
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