Private Drohnen - Welche Regelegungen gelten und welche Verbote gibt es

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Private Drohnen - Welche Regelegungen gelten und welche Verbote gibt es

Private Drohnen - Welche Regelegungen gelten und welche Verbote gibt es

Beeindruckende Luftaufnahmen, außergewöhnliche Urlaubsbilder oder kreative Filmprojekte – Drohnen eröffnen im Freizeitbereich völlig neue Perspektiven. Damit der Flugspaß aber nicht mit Bußgeld endet, lohnt sich ein genauer Blick auf die Vorschriften.

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Laut EU-Drohnenverordnung müssen alle privaten Drohnen registriert und versichert sein und dürfen nur in bestimmten Gebieten verwendet werden. Zudem brauchen einige Drohnenbesitzer einen Drohnenführerschein. Die Verordnung gilt in allen EU-Ländern, sowie in Norwegen, Island, Lichtenstein und der Schweiz.

Eins ist sicher: Private Drohnen werden immer beliebter. In den vergangenen vier Jahren hat sich die Anzahl der registrierten Drohnen in Deutschland nahezu verdoppelt. 2021 waren es noch 357.000, 2024 lag die Zahl bereits bei 707.840.

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Um Zahlen wie diese erfassen zu können, müssen Drohnen ab 250 Gramm oder jene, die mit einer Kamera ausgestattet sind, deutschlandweit online beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden. Anschließend muss die Registriernummer, auch e-id genannt, außen an der Drohne befestigt werden.

Darüber hinaus brauchen alle Drohnen, unabhängig von Gewicht, Ausstattung und Nutzung, eine Haftpflichtversicherung. Normale private Haftpflichtversicherungen decken den Gebrauch von Drohnen im Normalfall nicht mit ab. Und wenn doch, sollte dennoch geprüft werden, ob es beispielsweise beim Gewicht Einschränkungen gibt, rät der ADAC.

Zusätzlich gilt: Wer seine Drohne mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte überprüfen, ob die Versicherung auch im Ausland gilt und ob die Einreise von Drohnen im Urlaubsland erlaubt ist. Denn einige Länder wie Marokko, Kuba und Ägypten verbieten Touristen die Mitnahme von Drohnen gänzlich. Wer das Verbot ignoriert, muss damit rechnen, dass die Drohne konfisziert wird und noch eine Geldstrafe hinzukommt.

Wer eine Drohne mit eingebauter Kamera fliegen lassen möchte, benötigt zudem einen Drohnenführerschein. Was sich im ersten Moment nach einem Scherz anhört, ist tatsächlich wahr. Laut EU-Drohnenverordnung müssen angehende Hobby-Piloten abhängig von dem Gewicht und der Nutzung ihrer Drohnen einen kleinen oder großen Führerschein besitzen.

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Beide Führerscheine können online über die Website des LBA gemacht werden und sind für fünf Jahre gültig. Der kleine Drohnenführerschein, auch EU-Kompetenznachweis genannt, kostet 25 Euro plus Gebühren und besteht aus einem Test mit 40 Multiple-Choice-Fragen. Dieser gilt für die Klasse C1, also für Drohnen von 250 bis unter 900 Gramm.

Wiegt die Drohne zwischen 900 Gramm und 5 Kilogramm und befindet sich somit in der Klasse C2, benötigt der Besitzer die Erweiterung, also den großen Drohnenführerschein, auch EU-Fernpilotenzeugnis genannt.

Drohnen unter 250 Gramm sind in der Klasse C0. Um solche Exemplare fliegen zu lassen, benötigen die Besitzer in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung, aber eine Registrierung nur dann, „wenn sie mit einer Kamera ausgestattet ist und nicht unter die Spielzeugrichtlinie fällt“, heißt es vom ADAC.

Wer sich unsicher ist, in welcher Kategorie die eigene Drohne ist, kann auf dessen Verpackung nachschauen. In der Regel ist darauf die entsprechende Kategorie angegeben.

Unabhängig von der Art der Drohne müssen jedoch auch einige Flugregeln beachtet werden. Hier sind einige zusammengefasst:

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  • Vor dem Flug prüfen, ob man sich in einer Flugverbotszone befindet. Dazu gehören Naturschutzgebiete, Flughäfen, Justizvollzugsanstalten und militärische Bereiche.
  • Die maximale Flughöhe von 120 Metern darf von Privatpersonen nicht überschritten werden.
  • Die Drohne muss während des Flugs immer in Sichtweite bleiben.
  • Drohnen müssen bemannten Luftfahrzeugen – also Flugzeugen, Hubschraubern, Ballonen und Luftschiffen – immer rechtzeitig ausweichen.
  • Die Privatsphäre anderer muss gewahrt werden.
  • Der Einsatz von Drohnen in und über sensiblen Bereichen ist verboten. Solche Bereiche sind Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen sowie Hauptverkehrswege.
  • Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind oder über eine Kamera verfügen, dürfen nicht über Wohngrundstücke fliegen.
  • Nachtflüge dürfen durchgeführt werden, wenn die Drohne mit ausreichend Licht ausgestattet ist und auch die anderen Flugregeln wie beispielsweise der ständige Sichtkontakt eingehalten werden können.

Bei Verstößen müssen Hobby-Piloten und -pilotinnen teilweise tief in die Tasche greifen. Geldstrafen bis zu 50.000 oder Freiheitsstrafen können bei besonders schwerwiegenden Regelbrüchen verhängt werden.

So sieht der deutsche Bußgeldkatalog bei einem „gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr” beispielsweise eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren vor. Darunter fallen auch Drohnenflüge in der Nähe von Flughäfen oder Einflugschneisen.

Ein weitaus weniger bedrohlicher Zwischenfall ereignete sich 2024, als ein Mann seine nicht registrierte Drohne in der Nähe einer Bundeswasserstraße und einer Bahnstrecke in die Höhe steigen ließ und eine Menschenmenge von etwa tausend Personen überflog. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 1250 Euro, da es die Abstände als ordnungswidrig und den Flug über eine Menschenansammlung als eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit einstufte.

rnd

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