AOK Nordost: Neue Abrechnungsfrist für Apotheken


Die AOK Nordost hat mit den Apothekerverbänden in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die bisher unterschiedlichen Abrechnungsbestimmungen der jeweiligen Arzneimittellieferverträge angeglichen. / © Imago/Revierfoto
Die AOK Nordost hat die Abrechnungsbestimmungen sowie die Abrechnungs- und die Beanstandungsfrist für Apotheken und Rechenzentren in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ab heute angepasst.
»Mit Valutastellung bis zum 4. des Monats, der dem Kalendermonat der Lieferung folgt, ist eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent des Rechnungsbetrags des Vormonats bzw. des letzten abgerechneten Monats ohne Berücksichtigung der Berichtigungen zu leisten«, das teilte die AOK Nordost auf Anfrage der PZ mit. Eine Abschlagszahlung erhalten nur die Rechenzentren, die mindestens für fünf Apotheken mit Sitz in Berlin, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern abrechnen.
Zudem seien die Fristen im Beanstandungsverfahren angeglichen worden. Die Rechnungsprüfung durch die Krankenkasse erfolge nun einheitlich innerhalb von zwölf Monaten, die Fristen für das Einspruchsverfahren wurden auf drei Monate vereinheitlicht. Davor galt die Frist von 23 Monaten.
Die Apotheken und die Rechenzentren, die von den Änderungen betroffen sind, seien durch die jeweiligen Apothekerverbände informiert worden, so Dirk Becker, Pressesprecher der AOK Nordost.

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